Inhaltsverzeichnis : Sächsische Volkskunde.

320  Eugen  Mogk:  Aberglaube  und  Volksmythen.

Deutschlands  in  der  Nähe  alter  Begräbnisstätten  gefunden  hat,  lassen  vermuten,
  daß  wir  hier  Überreste  solcher  alter  Totenmale  haben.  Je  mehr  bei
diesen  Schmäusen  gegessen  und  getrunken  wird,  desto  mehr  Ehre  ist  es  für
den  Toten.  Noch  in  unserem  Zeitalter  pflegte  man  in  der  Pfalz  zu  sagen,
wenn  es  bei  einem  Leichenmahle  hoch  herging:  „das  kommt  dem  Toten
zu  Gute“.

Das  Totenmahl  war  nach  heidnischem  Glauben  eine  der  Pflichten,  die
man  der  Seele  des  Abgeschiedenen  schuldig  war,  wenn  sie  Ruhe  haben  sollte.
Zu  diesen  Pflichten  gehörten  auch  die  andern  obenerwähnten  Bräuche.  Doch
gingen  neben  diesen  Rücksichten  auf  den  Toten  noch  andere  einher,  Rücksichten
  auf  die  Zurückbleibenden.  Denn  fand  der  Tote  im  Grabe  keine
Ruhe,  so  machte  er  den  Ort,  wo  er  einst  gelebt,  unsicher,  er  ging  um,  erschien
  als  Gespenst  bald  in  dieser,  bald  in  jener  Gestalt.  Welche  Gegend
unseres  Vaterlandes  hat  nicht  die  eine  oder  andere  Gespenstersagel  Bald
erscheinen  die  Toten  in  der  Gestalt,  die  sie  während  des  Lebens  gehabt
haben,  bald  als  weiße  Frauen,  bald  als  feurige  Tiere,  als  Tiere  schlechthin,
besonders  als  Hunde.  In  der  Regel  haben  die  Umgehenden  während  ihres
Lebens  Frevelthaten  begangen,  die  nicht  gesühnt  worden  sind;  das  Wiedererscheinen
  gilt  als  Strafe,  als  Unglück.  Die  Gespenstermythen  besitzen  daher
für  unser  Volk  einen  gewissen  sittlichen  Wert;  es  spricht  zum  Teil  aus  ihnen
der  altgermanische  Sinn  für  Recht  und  Ehrlichkeit.  So  ist  ziemlich  allgemein
  der  Aberglaube  verbreitet,  daß  der  Geizhals,  der  Geld  vergraben  hat,
nicht  eher  Ruhe  findet,  als  bis  einer  der  Überlebenden  den  vergrabenen
Schatz  gefunden  hat.  Ebenso  gehen  nach  dem  Tode  umher  die  den  Grenzstein
  verrückt  haben,  ja  in  einzelnen  Gegenden  will  man  sie  sogar  mit  diesem
auf  dem  Rücken  gesehen  haben.  Auch  Selbstmörder  finden  im  Grabe  keine
Ruhe,  ferner  Sonntagsschänder,  Diebe,  die  die  Gastfreundschaft  mit  Füßen
treten,  die  leidenschaftlichen  Hang  zur  Jagd,  zum  Tanz  haben.  Daneben
spuken  die  Seelen  derer,  die  eines  unnatürlichen  Todes  gestorben  sind:  wo“
ihre  Seele  den  Körper  hat  verlassen  müssen,  an  den  Stätten  des  Unglücks
treiben  sie  ihr  Wesen.  In  diesen  Kreis  von  Gespensteraberglauben  gehören
auch  die  Sagen  von  den  Irrwischen  oder  Irrlichtern,  die  der  Volksglaube
vielfach  als  Seelen  ungetaufter  Kinder  auffaßt:  in  feuriger  Gestalt  zeigen
sie  sich  besonders  in  Sümpfen,  auf  feuchten  Wiesen,  an  Kreuzwegen;  sie
leuchten,  wie  man  in  der  Lausitz  erzählt,  in  der  Finsternis  einem  voran,
wenn  man  ihnen  Geld  giebt,  sie  führen  aber  auch  oft  vom  rechten  Wege  ab,
springen  dem  Menschen  auf  den  Rücken  und  werden  gar  handgreiflich,  wenn
man  sie  neckt  oder  höhnt.  Mit  dem  Geister=  und  Gespensterglauben  hängen
dann  aufs  engste  die  vielen  Schatzsagen  zusammen.  Die  Gespenster  wissen,
wo  die  Schätze  in  der  Erde  liegen,  und  nicht  nur  die,  die  während  ihrer
Lebzeiten  selbst  solche  verborgen  haben.  Ungemein  zahlreich  sind  im  Erz-