Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

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Formular B. 
  
Deutsches Reich. 
646 
.„ 
Zeugniß 
über die Befähigung 
zum 
Maschinisten vierter Klasse 
auf 
deutschen Seedampfschiffen. 
Der (N. N.) [Vor= und Zunamens, geboren zu (N. N.), den##tten 18 . „ wohnhaft 
in (N. N.), erhält hierdurch auf Grund der Bekanntmachung vom 26. Juli 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 359) 
die Befugniß zur Leitung der Maschinen von Schiffen nachbezeichneter Bestimmung, soweit sie nicht zur 
Beförderung von Reisenden dienen: 
a) von Schleppdampfschiffen und von Fischereidampfsschiffen, 
b) von anderen Seedampfschiffen auf der Fahrt zwischen Plätzen 
der Festlands= und Inselküste von Antwerpen bis Windau — jedoch ausschließlich der 
Küstenstrecke nördlich vom Aggerkanal und von Frederikshapvn, sowie der Umfahrt um 
Skagen —, 
der Küste der im Kattegatt und südlicher gelegenen dänischen Inseln, einschließlich der 
Insel Bornholm, und 
der schwedischen Küste von Gothenburg bis Kalmar, einschließlich der Insel Oeland. 
.......... ,den..t011..........18.. 
(Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.) 
  
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