Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

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Lermualer-e. 
Ventsches Reich. 
Reichswappen. 
Zeugniß 
über die Befähigung 
zum 
Maschinisten dritter Klasse 
auf 
deutschen Seedampfschiffen. 
Der (N. N.) [Vor= und Zunamens, geboren zu (N. N.), den ten , wohnhaft 
in (J. N.), erhält hierdurch auf Grund der Bekanntmachung vom 26. Juli 1891 (Reichs- Goz S. 359) 
die Befugniß zur Leitung der Maschinen 
a) von “*¼“ 32 wenn sie nicht zur Beförderung von Reisenden dienen, auf Fahrten 
in der Ostsee 
in der Nordsee bis zum 61. Grad nördlicher Breite und 
im Englischen Kanal, 
b) von Seedampfschiffen, wenn sie zur Beförderung von Reisenden dienen, und zwar 
von Schleppdampfschiffen und von Fischereidampfschiffen auf jeder Fahrt, 
von anderen Seedampfschiffen auf der Fahrt zwischen Plätzen 
der Festlands= und Inselküste von Antwerpen bis Windau — jedoch ausschließlich der 
Küstenstrecke nördlich vom Aggerkanal und von Frederikshavn, sowie der Umfahrt 
um Skagen —, 
der Küste der im Kattegatt und südlicher gelegenen dänischen Inseln, einschließlich der 
Insel Bornholm, und 
der schwedischen Küste von Gothenburg bis Kalmar, einschließlich der Insel Oeland. 
.......... ,den..teU 18.. 
(Firma und Unterschrift der Behörde.) 
 
	        
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