Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunzehnter Jahrgang. 1891. (19)

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insbesondere von Rückständen an Salz, sowie der Bürette und des Meßglases vor jeder neuen Unter- 
suchung, wenn möglich mit warmem Wasser, ist unbedingt nöthig. z 
Bei dem Einlegen des Apparats und der Bürette in die zugehörigen Kasten erhalten die 
einzelnen Theile die in letzterem vorgemerkten Plätze. » " 
Vor dem Einlegen des Kühlers ist dieser, der während des Gebrauchs stets mit Wasser an- 
gefüllt bleibt, zu entleeren, zu welchem Behufe die Kappe ½ abgeschraubt werden muß. 
Die Ermittelung der scheinbaren Stärke des gewonnenen, genau 100 cem betragenden Destillats 
mit Hülfe des entsprechenden Thermo -Akoholometers und die Ermittelung der wahren Stärke 
erfolgt nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften der §§. 7 
und 10 der Anleitung unter Anwendung der Tafel 1 be- ½unat. Gr. 
ziehungsweise 4. s 
Aus Temperatur und wahrer Stärke des Destillats er- 
  
  
mittelt man mittelst der Tafel 7 das Gewicht von 1 Liter 
des Destillats und durch Verschiebung des Komma um 
4 Stellen nach rechts das Gewicht von 10 000 Liter. Für 
diese Gewichtsmenge wird aus der wahren Stärke des 
Destillats mit Hülfe der Tafel 2 beziehungsweise 5 die ent- 
sprechende Litermenge reinen Alkoholsgemäß §. 11 der An- 
leitung, aber ohne Abrundung auf ganze Liter ermittelt. 
Die gefundene Zahl multiplizirt man mit 2 und erhält dadurch 
die Zahl der Liter reinen Alkohols, welche in 10 000 Liter 
der zur Abfertigung gestellten Waare enthalten sind. 
Behufs Ermittelung der Litermenge des abzufertigenden 
Fabrikats wird, falls letzteres sich in Gebinden befindet und 
der Rauminhalt der Gebinde nicht aichamtlich ermittelt ist, 
dieser Rauminhalt stets durch Vermessung der Gebinde 1 
mittelst des Längen= und Höhenmessers oder durch Nach-- 0 –l , 
vermessung auf nassem Wege festgestellt. X— 
Wird bei einer derartigen Abfertigung ein mit Fabrikat 
nicht vollständig befülltes Faß vorgefunden, so ist der Inhalt 
soweit zu ergänzen, daß die Tiefe der Leere am Spunde 
nicht mehr als 6 cm beträgt. Kann diese Auffüllung nicht 
geschehen, so ist der Inhalt nach Maßgabe des §. 20 der im 
5. 15 der Anleitung bezeichneten Conradischen „Anleitung 
zur Bestimmung des Literinhalts der Brennerei= und Brauerei-= 
geräthe u. s. w.“ festzustellen. 
Ist das abzufertigende Fabrikat in Flaschen enthalten, 
so genügt es, durch probeweise Vermessung einiger der an- 
nährend gleich großen Flaschen die Litermenge der ganzen 
Post festzustellen. - 
.AufGrunddergemäß-Nr.5fürlOOOOLiterdesabzu- 
fertigenden Fabrikats gefundenen Litermenge reinen Alkohols 
und der gemäß Nr. 6 festgestellten Litermenge der abzu- 
fertigenden Post gewinnt man durch Multiplikation beider 
  
    
r 
8 
½ 
  
  
  
H 
  
((((Iil|) 
  
  
—l 
  
  
  
  
  
  
Zahlen und Verschiebung des Komma um 4 Stellen nach 
links die in der abzufertigenden Post wirklich enthaltene * 
Litermenge reinen Alkohols. Bruchtheile des Liter werden, — 
wenn sie unter einem halben Liter sind, unberücksichtigt – 
  
gelassen, anderenfalls auf ein ganzes Liter abgerundet. Die , 
Zcxfechnlungen sind, soweit dies für die Nachprüfung nöthig ist, den Abfertigungspapieren beizufügen. 
Beispiel: ».» ' 
» Es sei von 124 Liter Birnenessenz der Gehalt an reinem Alkohol. zu ermilleln. Nachdem 
eine Probe von 100 cem in die Bürette gefüllt und nach entsprechendem Wasserzusatz mit Kochsalz 
gesättigt ist, sei nach einstündigem Stehen der Lösung, während dessen sich eine Schicht aromatischer
	        
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