Contents : Militärstrafgerichtsordnung.

Verfafs.  u.  Zuständigkeit  d.  Disziplinargerichte  88.  509

In  der  Sitzung  wird  der  Bericht  durch  Verlesung

der  Darstellung  oder  nach  Wahl  des  Berichterstatters
mindlich  an  der  Hand  der  schriftlichen  Darstellung  ertattet.
  .
Die  Leitung  der  Verhandlung,  die  Vernehmung  des
Beschuldigten,  die  etwaige  Aufnahme  des  Beweises  und
die  Handhabung  der  Ordnung  liegt  dem  Vorsitzenden
ob.  Er  kann  jeden,  der  Störungen  verursacht,  aus
der  Sitzung  entfernen  lassen.  «

Der  Vorsitzende  kann  die  Vernehmung  des  Beschuldigten
  und  die  Beweisaufnahme  einem  anderen
Mitgliede  übertragen.  ·

das  Beweisverfahren  sind  im  Uebrigen  die
Vorschriften  der  Militärstrafgerichsordnuny  maßgebend
(ogl.  8  55  esebes  vom  1.  Dezember  1898).

u  .

Mit  der  Entscheidung  sind  zugleich  die  Gründe  zu
verkünden.

Es  genügt  jedoch  die  mündliche  Mittheilung  des
wesentlichen  Inhalts  der  Gründe.  Die  Verkündung
erfolgt  durch  den  Vorsitzenden.

Die  schriftlichen  Entscheidungsgründe  werden  mittels
Verlesung  in  der  Sitzung  oder  auf  dem  Wege  des
schriftlichen  Umlaufs  festgestellt  und  im  Entwucse  von
sämmtlichen  Mitgliedern,  die  an  der  Entscheidung  theilgenommen
  haben,  unterschrieben.

5.  Zu  FI  109.

Das  Sitzungsprotokoll  muß  insbesondere  auch  die
verkündete  Entscheidung  enthalten.

6.  Zu  #I#  116.

Die  Akten  sind  vor  der  Einsendung  an  den  Disltnarho
  zmit  einem  Inhaltserheichniße  zu  versehen.

Zu  124.

Die  Kosten,  die  der  Beschuldigte  zu  erstatten  hat,
sind,  wenn  thunlich,  in  der  verurtheilenden  Entscheidung
selbst  dem  Betrage  nach  festzustellen.

8.  Für  den  Bereich  eines  oder  mehrerer  Armeekorps,
  sowie  für  die  Marine  wird  je  eine  Disziplinarkammer
  gebildet,  die  ihren  Sitz  am  Orte  eines  der  betheiligten
  Generalkommandos,  bei  der  Marine  am  Sitze
des  Oberkommandos  derselben  hat.

Die  Disziplinarkammer  besteht  aus  fünf  Mitgliedern,