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II. Abänderungen
des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif.
1. Es ist zu streichen:
im Artikel „Chokolade":
„vertragsmässig. . 50 “,
im ersten Absatze des Artikels „Gewürze“:
„Saffran vertragsmässiz 40 ¼,
im vierzehnten Absatze des Artikels „Solzwaaren ꝛc.“:
„vertragsmässig br. 5 4
im einundzwanzigsten Absatze desselben Artikels:
„Korkstopfen, Korksohlen und Korkschnitzereien ausser Verbindung mit anderen
Materialien vertraesmässig 0 J„¾“.
im ersten Absatze des Artikels „Korkplatten, Korkscheiben“:
„vertragemässig br. 5
im Artikel „Korkschnitzereien", im ersten Absatze des Artikels „Kork sohlen“ und im
ersten Absatze des Artikels „Korkstopfen“:
„vertragsmässig 10 ¾“,
im ersten Absatze des Artikels „Korkwaaren“.
„vertragsmässig br. 5 —“,
im zweiten Absatze des Artikels „Korkwaaren":
„Korkstopfen, Korkschlen und Korkschnitzereien ausser Verbindung mit anderen
Materialien vertragsmàssis.qwr 10 “,
im Artikel „Rindenspunde“:
„vertragsmässig br. 5 J“,
im Artikel „Saffran“:
„vertragsmässig 40 4,
im fünften Absatze des Artikels „Sohlen“:
„vertragsmässig 10 M.“,
im ersten Absatze der Anmerkung 1 zu Ziffer 1 des Artikels „Südfrüchte“:
„für 100 Stück Abielsinen. Citronen, Limonen, Pomeranzen, Granaten vertrags-
mässig . ....... ....o,65.-Jx«,
und im Artikel „Wirfelspunde“
„vertragsmässige. . .hr. 5 J“.
2. Unter Ziffer 1b des Artikels „Oele, fette ist an Sielle von „vertragsmäßig 10“
zu setzen:
„Olirenöl (Speiseöl) vertragsmässig 10 Ml.“.
3. Im ersten Absatze des Artikels „Oliven“ ist der vertragsmäßige Zollsatz von 20 in
30 ¾“ abzuändern.
Verzeichnih
derjeuigen Zoll= und Steuerstellen, welchen die Befugniß zur Abfertigung der sogenaunten
Plattstichgewebe aus Baumwolle (Nr. 24 5 des Zolltarifs) zu den ermäßigten Zollsätzen
— vergl. Anlage A zu dem Handels= 2c. Vertrage zwischen dem Deutschen Reich und der
Schweiz — beigelegt worden ist.
Königreich Preußen:
Die Hauptzollämter zu Danzig, Wolgast, Altona und Geestemünde,
das Hauptsteueramt für ausländische Gegenstände zu Berlin,
die Hauptsteuerämter zu Hannover und Frankfurt a. M., Steueramt l. zu Sigmaringen.