Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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II. Abänderungen 
des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif. 
1. Es ist zu streichen: 
im Artikel „Chokolade": 
„vertragsmässig. . 50 “, 
im ersten Absatze des Artikels „Gewürze“: 
„Saffran vertragsmässiz 40 ¼, 
im vierzehnten Absatze des Artikels „Solzwaaren ꝛc.“: 
„vertragsmässig br. 5 4 
im einundzwanzigsten Absatze desselben Artikels: 
„Korkstopfen, Korksohlen und Korkschnitzereien ausser Verbindung mit anderen 
Materialien vertraesmässig 0 J„¾“. 
im ersten Absatze des Artikels „Korkplatten, Korkscheiben“: 
„vertragemässig br. 5 
im Artikel „Korkschnitzereien", im ersten Absatze des Artikels „Kork sohlen“ und im 
ersten Absatze des Artikels „Korkstopfen“: 
„vertragsmässig 10 ¾“, 
im ersten Absatze des Artikels „Korkwaaren“. 
„vertragsmässig br. 5 —“, 
im zweiten Absatze des Artikels „Korkwaaren": 
„Korkstopfen, Korkschlen und Korkschnitzereien ausser Verbindung mit anderen 
Materialien vertragsmàssis.qwr 10 “, 
im Artikel „Rindenspunde“: 
„vertragsmässig br. 5 J“, 
im Artikel „Saffran“: 
„vertragsmässig 40 4, 
im fünften Absatze des Artikels „Sohlen“: 
„vertragsmässig 10 M.“, 
im ersten Absatze der Anmerkung 1 zu Ziffer 1 des Artikels „Südfrüchte“: 
„für 100 Stück Abielsinen. Citronen, Limonen, Pomeranzen, Granaten vertrags- 
mässig . ....... ....o,65.-Jx«, 
und im Artikel „Wirfelspunde“ 
„vertragsmässige. . .hr. 5 J“. 
2. Unter Ziffer 1b des Artikels „Oele, fette ist an Sielle von „vertragsmäßig 10“ 
zu setzen: 
„Olirenöl (Speiseöl) vertragsmässig 10 Ml.“. 
3. Im ersten Absatze des Artikels „Oliven“ ist der vertragsmäßige Zollsatz von 20 in 
30 ¾“ abzuändern. 
Verzeichnih 
derjeuigen Zoll= und Steuerstellen, welchen die Befugniß zur Abfertigung der sogenaunten 
Plattstichgewebe aus Baumwolle (Nr. 24 5 des Zolltarifs) zu den ermäßigten Zollsätzen 
— vergl. Anlage A zu dem Handels= 2c. Vertrage zwischen dem Deutschen Reich und der 
Schweiz — beigelegt worden ist. 
Königreich Preußen: 
Die Hauptzollämter zu Danzig, Wolgast, Altona und Geestemünde, 
das Hauptsteueramt für ausländische Gegenstände zu Berlin, 
die Hauptsteuerämter zu Hannover und Frankfurt a. M., Steueramt l. zu Sigmaringen.
	        
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