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Königreich Bayern:
Hauptzollamt zu Lindau.
Königreich Sachsen:
Hauptzollamt zu Eibenstock,
die Hauptsteuerämter zu Plauen und Zwickau, und zwar letztere beiden einschließlich ihrer Zoll—
Expeditionen an den Bahnhöfen,
Nebenzollamt l. zu Voitersreuth.
Königreich Württemberg:
Die Hauptzollämter zu Friedrichshafen, Stuttgart und Ulm.
Großherzogthum Baden:
Hauptzollamt zu Mannheim.
Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin:
Hauptsteueramt zu Schwerin.
Herzogthum Braunschweig:
Hauptsteueramt zu Braunschweig.
Herzogthum Sachsen-Altenburg:
Hauptsteueramt zu Altenburg. ·
Freie und Hansestadt Lübeck:
Hauptzollamt zu Lübeck.
Freie Hansestadt Bremen:
Die Post-Zollabfertigungsstelle und die Zollabfertigungsstelle am Bahnhof zu Bremen.
Freie und Hansestadt Hamburg:
Die Hauptzollämter Erikus, St. Annen und Kehrwieder.
Elsaß-Lothringen:
Hauptsteueramt zu Mülhausen, sowie dessen Unterstellen: Abfertigungsstelle am Bahnhofe in
Mülhausen, Abfertigungsstelle in Dornach, Steueramt in Thann,
Hauptsteueramt zu Straßburg und dessen Abfertigungsstelle am Centralbahnhofe,
Nebenzollamt 1. zu Wesserling.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 28. Januar d. Is. Folgendes beschlossen:
1. Im §. 16 des Privatlager-Regulativs (Central-Blatt 1888 S. 233 ff.) ist der dritte Absatz
an seiner jetzigen Stelle zu streichen, und dafür — unter Weglassung der nur auf die
Abmeldung nach Muster E. bezüglichen Worte „(Spalte 7)“ — hinter dem jetzigen fünften,
später vierten Absatz, als neuer Absatz 5 einzuschalten. Der Eingang des sechsten Absatzes
hat demgemäß die Fassung zu erhalten: „die im Absatz 4 bezeichneten“ Schriftstücke (u. s. w.).
2. Im F§. 23 Absatz 3 des Privatlager-Regulativs ist hinter den Worten: „finden die Bestimmungen
im §. 16“ einzuschalten: „mit Ausnahme des letzten Absatzes“.
3. Im §. 6 des Konten-Regulativs (Central-Blatt 1887 S. 585 ff.) sind die Worte: „die in
dem vorhergegangenen Jahre eingeführten und abgesetzten Waarenmengen“ zu ersetzen
durch: „die in dem vorhergegangenen Jahre im Konto zur Anschreibung gelangten
und abgesetzen Waarenmengen“.
16“