Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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dem Steueramt I. zu Hechingen in demselben Bezirk die Befugniß zur Erledigung von Be- 
gleitscheinen II. 
Die dem Nebenzollamt l. zu Gollub im Bezirk des Hauptzollamts zu Thorn beigelegte Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Gegenstände, zu deren Abfertigung das russische Amt 
Dobrzyn befugt ist, ist auf solche Waaren beschränkt worden, welche nach Rußland ausgeführt oder auf 
das Zollkonto der Handelsmühle in Gollub angeschrieben werden. 1 * 
Das Steueramt l. zu Priebus im Bezirk des Hauptsteueramts zu Sagan ist nach Nieder- 
Hartmannsdorf verlegt worden. 
Die dem Salzsteueramt I. zu Unna-Königsborn im Bezirk des Hauptsteueramts zu Dortmund 
beigelegte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über das für den Mühlenbesitzer Karl Bremme 
in Unna eingehende Getreide ist zurückgezogen worden. 
Das Steueramt ll. zu Neustadt a. Rüben berge im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hannover 
ist aufgehoben und zu Stadthagen in demselben Hauptamtsbezirk ein Steueramt I. errichtet worden. 
Im amtlichen Verkehr sind die Namen der Städte Cörlin an der Persante und Cöslin, in denen 
sich Steuerämter I. befinden, sowie die Stadt Colberg fortan mit dem Anfangsbuchstaben „K“ zu schreiben. 
Das Hauptzollamt zu Kolbergermünde hat die Bezeichnung „Hauptzollamt zu Kolberg“ erhalten. 
Im Königreich Bayern. 
Dem Nebenzollamt zu Neustadt a. H. im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau i. Pfalz ist 
das Niederlagerecht und die unbeschränkte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1I und II ver- 
liehen worden. 
Im Großherzogthum Hessen. 
Der Ortseinnehmerei zu Groß-Umstadt im Bezirk des Hauptsteueramts zu Offenbach ist die 
Befugniß zur Ausstellung von Uebergangsscheinen über Bier, Wein und Obstwein ertheilt worden. 
Im Fürstenthum Reuß j. L. 
Dem Salzsteueramt zu Heinrichshall im Bezirk des Hauptsteueramts zu Gera ist die Be- 
fugniß zur unbeschränkten Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Steinsalz ertheilt worden. 
Im Gebiet der freien und Hansestadt Hamburg. 
In Hamburg ist eine nur für die Abfertigung des Personenverkehrs vom Neuen Wandrahm über 
die Kornhausbrücke bestimmte, dem Hauptzollamt St. Annen unterstellte neue Zollstelle errichtet worden, 
welche die Bezeichnung „Zoll-Assistentur Neuer Wandrahm“ führt. Die Zoll-Assistentur Neuer 
Wandrahm hat lediglich die Befugniß zur unbeschränkten Abfertigung zur Verzollung. 
  
3. Kon sulat-Wesen. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Biermann in Avpia ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung 
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Ein- 
schluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und 
Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Der Kaiserliche Konsul Alexander Robertson in Peterhead (Schottland) ist gestorben. 
  
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