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Rekanntmachung.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 22. Juli v. J. (Central-Blatt 1891, S. 231) werden hierunter die-
jenigen Abänderungen veröffentlicht, welche seitdem in dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern
vorbehaltenen Stellen (Bekanntmachung vom 24. Juni 1887, Central-Blatt Anhang S. 217) eingetreten sind.
Fünfter Nachtrag
dem Gesammtverzeichniß der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten
vorbehaltenen Stellen.
Aumerkungen: l. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vorbehalten, so-
fern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Aufrückens
bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem bezeichnet.
—
Angabe Bezeichnung
bei den für Militär. der Behörden, an welche
anwärter nicht aus- die Bewerbungen zu
Be zeichn ung der Stellen. schließlich bestimmten richten sind, wenn es nicht Bemerkungen.
Stellen, in welchem die Behörde selbst ist, bei
Umfange dieselben welcher die Anstellung
vorbehalten sind. gewünscht wird.
I. Königreich Preußen.
III. Finanzministerinm.
Anstatt der Nr. 6 (Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 220 —) ist zu setzen:
6. Direktion für die Verwaltung der direkten
Steuern in Berlin:
Steuererheber und Vollziehungsbeamte, — —
Sekretariats-Assistenten,
* Sekretäre, mindestens zur Hälfte. —
* Buchhalter.
IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Anstatt des Abschnitts „2. Allgemeine Bauverwaltung“ (Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 222 —, III. Nachtrag
— Central. Blatt 1890, S. 244 —, IV. Nachtrag — Central-Blatt 1891, S. 232 —) ist zu setzen:
2. Allgemeine Bauverwaltung:
Düneninspektor, Dünenmeister; bei erwiesener — Die betreffenden Regie-
hinreichender Befähigung haben die Militär- rungs-Präsidenten, so-
anwärter den Vorzug. wie die Ministerial.,
Militär- und Bau-Kom-
mission in Berlin.