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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Du beziehen durch alle Postanstalten und ZLuchhandlungen.
XXlI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. Dezember 1893. v 52.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Todesfall; 4. Versicherungs-Wesen: Anderweite Festsetzung des Be.
— Exequatur-Ertheilung SEeite 359 zirks der Invaliditäts- und Altersversicherungs-Anstalt in
2. Kolonial-Wesen: Führung der deutschen Kriegeflagge von Schleswig Holstein; — Veränderungs- Nachweisung, be-
Seiten der Behörden und Anstalten der Kaiserlichen treffend Feststellung der ortsüblichen Tagelöhne gewöhn.
Schußtruppe für DeutschOstafriio 359 licher Tagelöhhrr * 360
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Abänderung der Ausführungs— · .
bestimmungen zum Branntweinsteuergesetz in Bezug auf 5. Polizei= Welen: Answeisung von Ausländern aus dem
die Stundung der Verbrauchsabgabe 360 Reichsgebttt 365
1. Kon sulat = Wesen.)
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Karl Johannes von Ewald
zum Konsul in Taltal (Chile) zu ernennen geruht.
Der Kaiserliche Vize-Konsul Havig in Namsos (Norwegen) ist gestorben.
Dem zum Vize= und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Braunschweig ernannten
Herrn Inlius Seckel ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
In Betreff der Führung der deutschen Kriegsflagge von Seiten der Behörden und Anstalten der Kaiser-
lichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika ist in Ausführung des Allerhöchsten Erlasses vom 21. August d. J.
(Central-Blatt S. 275) das Folgende bestimmt worden:
Die Kriegsflagge wird bis auf weiteres geführt:
A. In den Küstenplätzen:
1. Auf allen Befestigungen, soweit sie von der Schutztruppe besetzt sind.
2. Auf den von der Schutztruppe bewohnten Kasernen. »
3. Auf dem Kommandogebäude der Schutztruppenbehörde in Daressalaam.