Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 15. März d. J. beschlossen, 
im Konten-Regulativ vom 22. Dezember 1887 — Central-Blatt für das Deutsche Reich 
S. 585 ff. — 
1. am Schlusse des ersten Absatzes des §. 2 die Worte „künstliche Zähne" hinzuzufügen; 
2. im Absatz 3 daselbst unter a die Ziffer 6 zu streichen und dafür zu setzen: 
„6. bei künstlichen Zähnen der Tarifnummer 20b 1 175 Kilogramm; 
7. bei den nicht unter die Gruppen 1 bis 6 gehörigen, zur Kontirung zugelassenen 
Waaren 10 000 Kilogramm;“ 
3. in demselben Absatz unter b die letzte Zeile („zu a6 2750“") zu streichen und 
dafür zu setzen: 
„zu 46 125 Kilogramm 
zu a7 . . . . . .. 2750 Kilogramm“. 
Berlin, den 11. April 1894. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reichs ist nach Vernehmung 
des Ausschusses des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen an Stelle des in den Landesdienst zurück— 
getretenen Stations-Kontrolörs, Großherzoglich hessischen Hauptsteueramts-Revisors und Steuer-Assessors 
Dr. Würth in Emmerich der Großherzoglich hessische Steuer Kontrolör und Steuer-Assessor von Grolmann 
den Königlich preußischen Hauptämtern zu Cleve, Emmerich, Kaldenkirchen, Crefeld, Duisburg, Neuß und 
Wesel als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Emmerich vom 1. April d. J. ab beigeordnet worden. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Dem Steueramt I. zu Oberhausen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Duisburg ist die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen 1I über zollpflichtige Waaren und inländisches Salz beigelegt worden. 
Das Salzsteueramt II. zu Campe im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stade ist in ein Salz- 
steueramt 1. und das Nebenzollamt l. zu Brunshausen in demselben Hauptamtsbezirk in ein Noben- 
zollamt ll. umgewandelt worden. Der letzteren Amtsstelle sind die bisherigen Befugnisse belassen worden, 
jedoch mit Ausnahme der Befugniß zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung aus- 
gehenden Branntweins, Tabacks und der ausgehenden, nicht unter stehender Kontrole eingesalzenen 
Gegenstände, für welche die Salzabgabe-Vergütung beansprucht wird. 
Das Steueramt l. zu Osterburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stendal ist in ein Steuer- 
amt ll. umgewandelt worden. 
Die Zollabfertigungsstelle auf dem Bahnhof zu Itzehoe im Bezirk des Hauptsteueramts daselbst 
ist aufgehoben worden. Die Befugnisse der Stelle sind auf das genannte Hauptsteueramt übergegangen. 
Nachdem die Zuckerfabriken zu Etgersleben und Hakeborn gänzlich außer Betrieb getreten 
sind, bleibt die Zuckersteuerstelle Egeln 1 im Bezirk des Hauptsteueramts zu Magdeburg II nur für die 
beiden Zuckerfabriken zu Börnecke und Cochstedt zuständig. 
Das Steueramt J. und die selbständige Zuckersteuerstelle zu Nauen, welche bisher dem Haupt- 
steueramt zu Potsdam unterstellt waren, sind dem Hauptsteueramt zu Brandenburg a. Havel zu- 
getheilt worden.
	        
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