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Stände nicht auf die Sache eingehen. Denn von kaiserlicher
Seite aus ist unsers Wissens nicht auf die Ausführung des
Edikts gedrungen worden, wenn Kurfürst Joachim dies auch
vorgab.-Höchst
merkwürdig bleibt nun die Art und Weise,
wie päpstlicherseits die Forderung gegen Luther zu procediren,
vorgetragen wurde. Es ist ein einziges Ereignis,
diese Öffentliche Demütigung des Papstes selbst. Ebenso
merkwürdig war ihre Wirkung: in einem Augenblick wurde
Luther gerechtfertigt und verdammt, seine Gegner angeklagt
und doch gegen ihn gehetzt. Immerhin bliebe es, abgesehen
von diesem Widerspruche, unerklärlich, wie der Papst
bei einer für ihn so günstig scheinenden Zusammensetzung
der Reichsversammlung — es waren, wie wir wissen, nicht
halb so viel weltliche als geistliche Fürsten zugegen — doch
seine Absichten und Wünsche nicht verwirklichen konnte,
wenn nicht noch andere Gründe vorgelegen hätten. Die
Zustände im Reich waren derartige, dass jeden Augenblick
das Schlimmste eintreten konnte; kein Land schien mehr
sicher vor Empörung, besonders seit am Rhein die Kriegsfackel
in Brand gesetzt war, auch in den Städten gährte
es bedenklich. Zudem hatte das unvorsichtige Vorgehen des
Nuntius in Nürnberg selbst eine Stimmung erzeugt, welche
es geraten erscheinen liess, so wenig wie möglich Anlass zu
Empörung zu geben. Und überdies war die grosse Zahl
der Kleriker durch das Geständnis Adrians beleidigt und
erzürnt worden, sodass auch von dieser Seite der Eifer nicht
allzu gross war, Adrians Wünsche verwirklichen zu helfen.
So konnte die Ausführung des Wormser Edikts und der
päpstlichen Bulle abgeschlagen werden, so konnten die
Stimmen zu Worte kommen, welche die evangelische Predigt
auf Grund der heiligen Schrift allein zum Gesetz zu
machen bestrebt waren, so konnte ferner der schon so oft’)
angeregte Gedanke eines allgemeinen freien Coucils in einer
deutschen Stadt als Forderung aufgestellt werden, um einer
1) Vgl. Maurenbrecher 8. 197 f. u. Elter. S. 12 f£.