Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Auf dem rheinischen Bahnhofe zu Bochum im Bezirk des Hauptsteueramts zu Dortmund ist 
eine Zollabfertigungsstelle errichtet worden, welche die Bezeichnung „Steueramt l. zu Bochum am 
rheinischen Bahnhofe“ führt. · 
Dieselbe hat folgende Befugnisse: 
1. zur unbeschränkten Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 und ll, sowie zur Er- 
ledigung von Begleitscheinen 1 und II über inländisches Salz und inländischen Zucker; 
2. zur Erledigung von Versendungsscheinen I und II über inländischen Taback und Branntwein, 
bezüglich des Branntweins jedoch nur insoweit, als derselbe mit der Eisenbahn zur Vor- 
führung gelangt; 
3. zu Abfertigungen im Eisenbahnverkehr und zwar: Waaren-Eingang und Ausgang (89§.163 und 
66 bis 71 des Vereinszollgesetzes), Aus= und Umladungen der unter Wagenverschluß be- 
förderten Güter (§. 65 des Vereinszollgesetzes), Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß 
eingehenden Begleitscheingüter; s- 
4. zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres, Brannt— 
weins und Zuckers, bezüglich des Zuckers jedoch ohne Befugniß zur Polarisirung; 
5. zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen. · 
Das bisherige Steueramt I. zu Bochum führt die Bezeichnung 
„Steueramt J. zu Bochum (Stadt).“ — 
Zu Grevenberg im Bezirk des Hauptzollamts zu Aachen ist eine Abfertigungsstelle mit der 
Bezeichnung „Hauptzollamt Aachen, Abfertigungsstelle in Grevenberg“ errichtet worden, welcher 
die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über das für die Sodafabrik von Honigmann in 
Grevenberg bestimmte inländische Salz ertheilt ist. 
Es ist beigelegt: 
dem Nebenzollamt I. zu Neuhaus a. Oste im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stade die Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen Il, 
dem Steueramt J. zu Bonn im Bezirk des Hauptsteueramts für inländische Gegenstände zu Cöln 
die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über Kaffee und Thee. · 
Das Steueramt J. zu Gräfenhainichen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Wittenberg ist in 
ein Steueramt ll. umgewandelt worden. 
Das Nebenzollamt II. zu Lorenzpolder im Bezirk des Hauptzollamts zu Emden ist aufgehoben. 
Zu Mülheim a. Rhein im Bezirk des Hauptsteueramts für inländische Gegenstände zu Cöln 
ist eine selbständige Zuckersteuerstelle errichtet worden, welche für die Zuckerraffinerie Bredt & Co. zu 
Mülheim a. Rhein zuständig ist. . 
Es sind verbunden worden: . 
die Zuckersteuerstelle zu Northeim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münden mit dem Steuer- 
amt J. zu Northeim, 
die Zuckersteuerstelle zu Lehrte im Bezirk des Hauptsteueramts zu Celle mit diesem Hauptamte. 
Im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hannover sind die Zuckersteuerstellen Hannover l, Hannover II 
und Stadthagen zu einer Zuckersteuerstelle zu Hannover vereinigt. Dieselbe ist zuständig für die nach- 
bezeichneten Zuckerfabriken: 
zu Gehrden bei Hannover, Linden-Hannover zu Ricklingen (bisher Linden), Munzel-Holtensen 
zu Groß-Munzel (bisher Munzel-Holtensen), zu Rethen a. d. Leine, zu Weetzen. 
Im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim sind die Zuckersteuerstellen Hildesheim I bis „VI 
zu einer Zuckersteuerstelle zu Hildesheim vereinigt worden, welche zuständig ist für die Zurcker- 
fabriken zu: 
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