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3. Zoll= und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
In Folge der Umbenennung der im Kreise Pleß belegenen Landgemeinde Zabrzeg in „Neuberun“
ist die Bezeichnung des daselbst befindlichen zum Bezirk des Hauptzollamts zu Myslowitz gehörigen Neben-
zollamts I. Zabrzeg ebenfalls in „Neuberun“ umgewandelt worden.
Die bisher selbständige Zuckersteuerstelle zu Bockenem im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildes-
heim ist mit dem Steueramt l. zu Bockenem verbunden worden.
Dem Steueramt l. zu Rawitsch im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lissa ist die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren beigelegt worden.
Im Königreich Bayern.
Es ist ertheilt worden
der Aufschlag-Einnehmerei zu Aibling im Bezirk des Hauptzollamts zu Rosenheim die Befugniß
zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Biersendungen sowie zur Eingangsabfertigung von Bier und
dem Nebenzollamt zu Kulmbach im Bezirk des Hauptzollamts zu Bayreuth die Befugniß zur
Abfertigung von Malz zur Ausfuhr mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen.
Im Großherzogthum Oldenburg. «
Die Befugniß der Hauptzollämter zu Brake und Varel zur Eingangsabfertigung von Verschnitt—
Weinen und -Mosten ist zurückgezogen worden.
In Elsaß-Lothringen.
Dem Nebenzollamt J. zu Novéant im Bezirk des Hauptzollamts zu Metz ist die Befugniß zur
Abfertigung von Waaren der Tarifnummern 21, 2 und 3 zu andern als den höchsten Zollsätzen dieser
Nummern beigelegt worden.
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.