Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierunddreißigster Jahrgang. 1873. (34)

1873.  150

Gesetzsammlung
für  das  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt.

16.  Stüch  vom  Jahre  1873.

 

XIIII.  Ministerial-Bekanntmachung,
die  Aufhebung  der  für  die  Saline  Frankenhausen  erlassenen  Salzordnung
  vom  18.  December  1600  nebst  deren  Nachträgen,  ingleichen
die  Verleihung  der  Rechte  einer  juristischen  Person  an  die  Pfännerschaft

  zu  Frankenhausen  betreffend,  vom  12.  December  1873.

Nachdem  Seine  Durchlaucht  der  regierende  Fürst  beschlossen  haben,  die  für  die
Saline  Frankenhausen  erlassene  Salzordnung  vom  18.  December  1600  nebst  deren
Nachträgen  vom  14.  Juni  1609,  26.  Mai  1647  und  31.  Mai  1648  aufzuheben
und  der  Pfännerschaft  zu  Frankenhausen  auf  dem  Grunde  des  unter  dem  heutigen
Tage  bestätigten  Statuts  die  Rechte  einer  juristischen  Person  zu  verleihen,  so  bringen
Wir  diese  Höchste  Entschliehung  Serenisstmi  andurch  zur  öffentlichen  Kenntniß.

Nudolstadt,  den  12.  December  1873.

Fürstl.  Schwarzb.  Ministerium.
v.  Bertrab.

Fürstl.  Schw.=  Rudolst.  Gesetzsammlung  XXXIV.  24
Ausgegeben  in  Rudolstadt  am  30.  December  1873.