Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

  
  
  
1. 2. 
Für diejenigen Brennereien, über deren Be— Von denjenigen Brennereien, bezüglich deren 
schwerde, betreffend die Abänderung des in Rechnung erst nach Einreichung der Nachweisung zu §. 5 end- 
zu stellenden Kontingents, gemäß §. 2 unter e bis i gültig entschieden worden ist, daß ihr Betrieb während 
erst nach Einreichung der Nachweisung zu §. 5 der abgelaufenen Kontingentsperiode ein unregel- 
endgültig entschieden worden ist, sind als bisher mäßiger nicht gewesen, sind bisher durchschnittlich 
durchschnittlich zu dem niedrigeren Verbrauchsab= zu dem niedrigeren Verbrauchsabgabesatze herge- 
gabesatze hergestellt in Ansatz zu bringen stellt worden 
Liter reinen Alkohols. Liter reinen Alkohols. 
 
	        
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