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Anwendung eines Trichters, dessen in eine Spitze auslaufende Röhre bis zu dem Boden der Schütlel-
apparate reicht, in jeden der beiden Schüttelapparate etwa 20 cem Chloroform von 15° C. und stellt
die Oberfläche des Chloroforms genau auf den untersten, die Zahl 20 tragenden Theilstrich ein; einen
etwaigen Ueberschuß an Chloroform nimmt man mitetelst einer langen, in eine Spitze auslaufenden Glas-
röhre mit der Vorsicht aus den Apparaten, daß die Wände desselben nicht von Chloroform benetzt werden.
In jeden Apparat gießt man 100 com des auf einen Alkoholgehalt von 24,7 Gewichtsprozent verdünnten
Branntweins, die man in amtlich geaichten Meßkölbchen abgemessen und auf die Temperatur von 15° C.
gebracht hat, und läßt je 1 cem verdünnte Schwefelsäure vom spezifischen Gewichte 1,28s bei 15° C. zu-
fließen. Man verstopft die Apparate und läßt sie zum Ausgleich der Temperatur etwa ¼ Stunde in
dem Kühlwasser von 15° C. schwimmen. Dann nimmt man einen gut verstopften Apparat aus dem
Kühlwasser heraus, trocknet ihn äußerlich rasch ab, läßt durch Umdrehen den ganzen Inhalt in den
weiten Theil des Apparates fließen, schüttelt das Flüssigkeitsgemenge 150 Mal kräftig durch und senkt
den Apparat wieder in das Kühlwasser von 15° C.; genau ebenso verfährt man mit dem zweiten
Apparate. Das Chloroform sinkt rasch zu Boden; kleine, in der Flüssigkeit schwebende Chloroform-
tröpfchen bringt man durch Neigen und Umherwirbeln der Apparate zum Niedersinken. Wenn das
Chloroform sich vollständig gesammelt hat, wird sein Volumen, d. h. der Stand des Chloroforms in der
eingetheilten Röhre, abgelesen.
d) Berechnung der Menge der in dem Branntwein enthaltenen Nebenerzeugnisse der
Gährung und Destillation.
Zur Berechnung des Gehalts der Branntweine an Nebenerzeugnissen der Gährung und Destillation
muß die Volumenvermehrung bekannt sein, welche das Chloroform beim Schütteln mit vollkommen reinem
Weingeiste von 24,7 Gewichtsprozent Alkohol erleidet. Man bestimmt dieselbe in der Weise, daß man
mit dem reinsten Erzeugnisse der Branntwein-Rektifikationsanstalten, dem sogenannten neutralen Weinsprit,
genau nach den unter a, b und c gegebenen Vorschriften verfährt und das Volumen des Chloroforms
nach dem Schütteln feststelt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Versuchs mit reinstem
Branntwein ist der Alkoholgehalt mit größter Genauigkeit auf 24,7 Gewichtsprozent zu bringen und die
Ermittelung des Chloroformvolumens für jeden Schüttelapparat drei bis fünf Mal zu wiederholen.
Dieser Versuch mit reinem Branntwein muß für jedes neue Chloroform und jeden neuen
Apparat wieder angestellt werden; solange dasselbe Chloroform und dieselben Apparate in Anwendung
kommen, ist nur eine Versuchsreihe nöthig. Man mache daher den Vorversuch mit einem Chloroform,
von dem eine größere Menge zur Verfügung steht. Das Chloroform ist vor Licht geschützt, am besten
in Flaschen aus braunem Glase, aufzubewahren.
Ist das Chloroformvolumen nach dem Ausschütteln des zu untersuchenden Branntweins gleich
a cem, ferner das Chloroformvolumen nach dem Ausschütteln des reinsten Wassersprits gleich b cem, so
ziehe man b von a ab. Je nachdem a—b kleiner oder größer ist als 0,), cem enthält der Branntwein
weniger oder mehr als 2 Gewichtsprozent Nebenerzeugnisse der Destillation und Gährung auf 100 Ge-
wichtstheile wasserfreien Alkohols. Die Zahl der Gewichtsprozente dieser Nebenerzeugnisse bis zu 5 Prozent
erhält man erforderlichenfalls durch Multiplikation der Differenz a—b mit 2,2.
Die sämmtlichen zur Untersuchung erforderlichen, in der vorstehenden Anweisung bezeichneten Meß-
geräthe sind von der Normal-Aichungs-Kommission zu beziehen.