Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

— 329 — 
Tentral-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Bu beziehen durch alle Postanstalten und SBuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 16. August 1895. M 33. 
Inhalt: 1. Kolonial = Wesen: Ermächtigung zur Aus- « . . 
übung der Befugnisse eines stellvertretenden Standes- 1. ull und etener Wielen: WBeränderungen in dem Stande 
beamten im Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie für 9 er Soll- un euerstellen. 
den stellvertretenden Landeshauptmann Rüdiger. . 329 5. Narine und Schiffahrt: Erscheinen des II. Nachtrags zur 
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und 
Juli 1955 330 Handelsmarine für 195 333 
7 Soamt. Wn ueremung. — Echgung zur 6. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
. Reichsgebiet ........ .334 
Exequatur-Ertheilung 332 
  
  
1. Kolonial= Wesen. 
Ermüchtigung 
zur Ausübung der Befugnisse eines stellvertretenden Standesbeamten im Schutzebiete der 
Neu-Guinea-Kompagnie für den stellvertretenden Landeshauptmann Rüdiger. 
Auf Grund des §. 4 des Reichsgesetzes vom t S . betreffend die Rechtsverhältnisse der 
deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75) und des §. 1 des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1870, 
betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Aus- 
lande (Bundes-Gesetzbl. 1870 S. 599) ist dem stellvertretenden Landeshauptmann des Schutzgebiets der 
Neu-Guinea-Kompagnie Rüdiger für seine Person und für die Dauer seiner dienstlichen Thätigkeit im 
Schutzgebiete der Neu-Guinea-Kompagnie die Ermächtigung ertheilt worden, in diesem Schutzgebiete die 
Befugnisse eines stellvertretenden Standesbeamten auszuüben. ' 
  
  
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