Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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3. Kon fu lat[ Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Privatgelehrten Karl Richarz zum Konsul 
in Bagdad zu ernennen geruht. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Zanzibar, Vize-Konsul Pauli, ist auf Grund des §F. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts- 
bezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter 
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in La Paz, Stohmann, ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes 
vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk 
des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich 
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze lebenden Schweizern vorzu- 
nehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Mahé (Seychellen), L. Roß, ist die nachgesuchte Entlassung aus 
dem Reichsdienste ertheilt worden. 
Dem bisherigen Kaiserlichen Vize-Konsul in Amasia (Asiatische Türkei), Krug, ist die nachgesuchte Ent- 
lassung aus dem Reichsdienste ertheilt worden. 
Dem zum HKöniglich serbischen Vize-Konsul in Franlfurt a. M. ernannten Fabrikanten Ferdinand 
Leuchs-Mack jun. ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Das Steueramt I. zu Barby im Bezirk des Hauptsteueramts zu Magdeburg ll ist in ein 
Steueramt lI. umgewandelt worden. · 
Das Steueramt J. zu Preuß. Friedland im Bezirk des Hauptsteueramts zu Konitz ist aufgehoben. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt l. zu Höchst a. Main im Bezirk des Hauptsteueramts zu Biebrich die unbeschränkte 
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen ! über Waaren der Nummern 13f, 19, 21, 25 und 26 des 
Zolltarifs und zwar auch für solche Fälle, in welchen diese Waaren unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen; 
dem Steueramt I. zu Landeshut im Bezirk des Hauptzollamts zu Liebau die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren und inländisches Salz;
	        
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