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dem Steueramt J. zu Schwiebus im Bezirk des Hauptsteueramts zu Crossen a. Oder die Be—
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über Rohtaback jeder Art, Nummer 25 v 1 des Zolltarifs;
dem Steueramt I. zu Eschwege im Bezirk des Hauptsteueramts zu Cassel die Befugniß zur
Erledigung von Versendungsscheinen 1 über unversteuerten inländischen Taback sowie zur Abfertigung von
unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Tabacksendungen dieser Art; .
den selbständigen Zollabfertigungsstellen am Bahnhofe zu Görlitz im Bezirk des Hauptsteueramts
daselest und auf dem Güterbahnhofe Rothe Erde bei Aachen im Bezirk des Hauptzollamts zu Aachen
die Befugniß zur Absertigung von Wollengarn aus hartem Kammgarn aus Glanzwolle über 20 Centimeter
Länge zu den Zollsätzen der Nummer 410.2 des Zolltarifs.
Im Königreich Bayern.
Es ist beigelegt worden:
dem Nebenzollamt zu Neustadt a. Haardt im Bezirk des Hauptzollamts zu Landau i. Pfalz
die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nummern 41 45 und 41 déß des Zolltarifs zu anderen
als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern;
dem Hauptzollamt zu Zwiesel die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Branntwein-
Versendungsscheinen 1 und ll;
dem Nebenzollamt I. zu Kufstein i. Tirol im Bezirk des Hauptzollamts zu Rosenheim und dem
Nebenzollamt I. zu Eger i. Böhmen im Bezirk des Hauptzollamts zu Waldsassen die Befugniß zur
Erledigung von Branntwein-Versendungsscheinen J und II.
Im Königreich Württemberg.
Den drei Abfertigungsstellen
1. im Bezirk des Hauptzollamts zu Stuttgart:
„Hauptzollamt Stuttgart, Zollabfertigungsstelle im städtischen Lagerhaus“ und
„Hauptzollamt Stuttgart, Zollabfertigungsstelle am Westbahnhof“,
2. im Bezirk des Hauptzollamts zu Ulm:
„Hauptzollamt Ulm, Zollabfertigungsstelle am Bahnhof“
n ale zoll= und steueramtlichen Abfertigungsbefugnisse beigelegt, welche ihren vorgesetzten Hauptämtern
zustehen.
Im Großherzogthum Baden.
Der Steuereinnehmerei zu Rippoldsau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Lahr, Finanzamts-
bezirk Hornberg, ist die Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über nicht denaturirten
Branntwein zu Heilzwecken ertheilt worden.
Im Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha.
Die dem Steueramt zu Coburg ertheilte Ermächtigung zur Untersuchung der Verschnitt-Weine
und Moste auf ihre Eigenschaft als solche (Central-Blatt 1892 S. 415) ist zurückgezogen worden.
5. Marine und Schiffahrt.
Der zweite Nachtrag zur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handelsmarine mit ihren
Unterscheidungs-Signalen für 1895 ist erschienen.