Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

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Bedeutet: 
a die Gramme freie Säuren in 100 cem Wein, als Weinsteinsäure berechnet, 
b die Gramme flüchtige Säuren in 100 cem Wein, als Essigsäure berechnet, 
X die Gramme nichtflüchtige Säuren in 100 cem Wein, als Weinsteinsäure berechnet, 
so sind enthalten: 
X = (à— 1,5 b) Gramm nichtflüchtige Säuren, als Weinsteinsäure berechnet, in 100 cem Wein. 
9. Bestimmung des Elycerins. 
a) In Weinen mit weniger als 2 g Zucker in 100 eem. 
Man dampft 100 cem Wein in einer Porzellanschale auf dem Wasserbade auf etwa 10 cem ein, 
versetzt den Rückstand mit etwa 1 g QOuarzsand und soviel Kalkmilch von 40 Prozent Kalkhydrat, daß 
auf je 1 g Extrakt 1,, bis 2 cem Kalkmilch kommen, und verdampft fast bis zur Trockne. Der feuchte 
Rückstand wird mit etwa 5 cem Alkohol von 96 Maßprozent versetzt, die an der Wand der Porzellan- 
schale haftende Masse mit einem Spatel losgelöst und mit einem kleinen Pistill unter Zusatz kleiner Mengen 
Alkohol von 96 Maßprozent zu einem feinen Brei zerrieben. Spatel und Pistill werden mit Woßok von 
gleichem Gehalte abgespült. Unter beständigem Umrühren erhitzt man die Schale auf dem Wasserbade 
bis zum Beginn des Siedens und gießt die trübe alkoholische Flüssigkeit durch einen kleinen Trichter in 
ein 100 cem-Kölbchen. Der in der Schale zurückbleibende pulverige Rückstand wird unter Umrühren mit 
10 bis 12 cem Alkohol von 96 Maßprozent wiederum heiß ausgezogen, der Auszug in das 100 cem-Kölbchen 
gegossen und dies Verfahren solange wiederholt, bis die Menge der Auszüge etwa 95 cem beträgt; der unlös- 
liche Rückstand verbleibt in der Schale. Dann spült man das auf dem 100 cem-Kölbchen sitzende Trichterchen 
mit Alkohol ab, kühlt den alkoholischen Auszug auf 15° C ab und füllt ihn mit Alkohol von 96 Maß- 
prozent auf 100 cem auf. Nach tüchtigem Umschütteln filtrirt man den alkoholischen Auszug durch ein 
Faltenfilter in einen eingetheilten Glascylinder. 90 cem Filtrat werden in eine Porzellanschale über- 
geführt und auf dem heißen Wasserbade unter Vermeiden des lebhaften Siedens des Alkohols eingedampft. 
Der Rückstand wird mit kleinen Mengen absoluten Alkohols ausgenommen, die Lösung in einen ein- 
getheilten Glascylinder mit Stopfen gegossen und die Schale mit kleinen Mengen absolutem Alkohol nach- 
gewaschen, bis die alkoholische Lösung genau 15 cem beträgt. Zu der Lösung setzt man dreimal je 
7,5 ccm absoluten Aether und schüttelt nach jedem Zusatz tüchtig durch. Der verschlossene Cylinder bleibt 
solange stehen, bis die alkoholisch-ätherische Lösung ganz klar geworden ist; hierauf gießt man die Lösung 
in ein Wägegläschen mit eingeschliffenem Stopfen. Nachdem man den Glaschlinder mit etwa 5 cem 
einer Mischung von 1 Raumtheil absolutem Alkohol und 1½ Raumtheilen absolutem Aether nachgewaschen 
und die Waschflüssigkeit ebenfalls in das Wägegläschen gegossen hat, verdunstet man die alkoholisch- 
ätherische Flüssigkeit auf einem heißen, aber nicht kochenden Wasserbade, wobei wallendes Sieden der 
Lösung zu vermeiden ist. Nachdem der Rückstand im Wägegläschen dickflüssig geworden ist, bringt man 
das Gläschen in einen Trockenkasten, zwischen dessen Doppelwandungen Wasser lebhaft siedet, läßt nach 
einstündigem Trocknen im Exsikkator erkalten und wägt. 
Berechnung. Wurden u Gramm Glycerin gewogen, so sind enthalten: 
X = 1111 à Gramm Glycerin in 100 cem Wein. 
  
b) In Weinen mit 2 g oder mehr Zucker in 100 cem. 
50 cem Wein werden in einem geräumigen Kolben auf dem Wasserbade erwärmt und mit 1 g 
Quarzsand und solange mit kleinen Mengen Kalkmilch versetzt, bis die zuerst dunkler gewordene Mischung 
wieder eine hellere Farbe und einen laugenhaften Geruch angenommen hat. Das Gemisch wird auf dem 
Wasserbade unter fortwährendem Umschütteln erwärmt. Nach dem Erkalten setzt man 100 cem Alkohol 
von 96 Maßprozent zu, läßt den sich bildenden Niederschlag absitzen, filtrirt die alkoholische Lösung ab 
und wäscht den Niederschlag mit Alkohol von 96 Maßprozent aus. Das Filtrat wird eingedampft und 
der Rückstand nach der unter II Nr. 9a gegebenen Vorschrift weiter behandelt. 
Berechnung. Wurden a Gramm Glheerin gewogen, so sind enthalten: 
X — 2,222 à Gramm Elycerin in 100 cem Wein. 
Anmerkung. Wenn die Ergebnisse der Zuckerbestimmung nicht mitgetheilt sind, so ist stets anzugeben. 
ob der Glyceringehalt der Weine nach II Nr. 9a oder 9b0 bestimmt worden ist.
	        
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