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Porzellanschale auf dem Wasserbade bis zu 30 bis 40 cem ein, filtrirt den Rückstand in das 50 cem-
Kölbchen zurück, wäscht die Porzellanschale und das Filter mit Wasser aus und füllt das Filtrat
bis zur Marke auf. Das Filtrat wird polarisirt; eine Verdünnung des Weines findet bei dieser Vor-
bereitung nicht statt.
12. Nachweis des unreinen Stärkezuckers durch Polarisation.
aà) Hat man bei der Zuckerbestimmung nach II Nr. 10 höchstens O,1g reduzirenden Zucker in
100 cem Wein gefunden, und dreht der Wein bei der gemäß 1I Nr. 11 ausgeführten Polarisation
nach links oder garnicht oder höchstens 0,,“ nach rechts, so ist dem Weine unreiner Stärkezucker nicht
zugesetzt worden.
b) Hat man bei der Zuckerbestimmung nach II Nr. 10 höchstens 01 g reduzirenden Zucker
gefunden, und dreht der Wein mehr als 0O,3 bis höchstens O6° nach rechts, so ist die Möglichkeit des
Vorhandenseins von Dextrin in dem Weine zu berücksichtigen und auf dieses nach II Nr. 19 zu prüfen.
Ferner ist nach dem folgenden, unter II Nr. 12 beschriebenen Verfahren die Prüfung auf die unvergohrenen
Bestandtheile des unreinen Stärkezuckers vorzunehmen.
c)Hat man bei der Zuckerbestimmung nach IlI Nr. 10 höchstens 011 g Gesammtzucker in 100 cem
Wein gefunden, und dreht der Wein bei der Polarisation mehr als O0)6° nach rechts, so ist zunächst nach
II Nr. 19 auf Dextrin zu prüfen. Ist dieser Stoff in dem Weine vorhanden, so verfährt man zum Nach-
weis der unvergohrenen Bestandtheile des unreinen Stärkezuckers nach dem folgenden, unter II Nr. 124
angegebenen Verfahren. Ist Dextrin nicht vorhanden, so enthält der Wein die unvergohrenen Bestand-
theile des unreinen Stärkezuckers.
d) Hat man bei der Zuckerbestimmung nach II Nr. 10 mehr als 0/1 8g# Gesammtzucker in 100 cem
Wein gefunden, so weist man den Zusatz unreinen Stärkezuckers auf folgende Weise nach.
a. 210 cem Wein werden im Wasserbade auf ½ eingedampft; der Verdampfungsrückstand wird
mit so viel Wasser versetzt, daß die verdünnte Flüssigkeit nicht mehr als 15 Prozent Zucker enthält; die
verdünnte Flüssigkeit wird in einem Kolben mit etwa 5 g gährkräftiger Bierhefe, die optisch aktive
koeicnre nicht enthält, versetzt und solange bei 20 bis 25° C stehen gelassen, bis die Gährung
eendet ist.
5. Die vergohrene Flüssigkeit wird mit einigen Tropfen einer 20 prozentigen Kaliumacetatlösung
versetzt und in einer Porzellanschale auf dem Wasserbade unter Zusatz von Quarzsand zu einem dünnen
Syrup verdampft. Zu dem Rückstande setzt man unter beständigem Umrühren allmälig 200 cem Alkohol
von 90 Maßprozent. Nachdem sich die Flüssigkeit geklärt hat, wird der alkoholische Auszug in einen
Kolben filtrirt, Rückstand und Filter mit wenig Alkohol von 90 Maßprozent gewaschen und der 2
größtentheils abdestillirt. Der Rest des Alkohols wird verdampft und der Rückstand durch Wasserzusatz
auf etwa 10 cem gebracht. Hierzu setzt man 2 bis 3 g gereinigte, in Wasser aufgeschlemmte Thierkohle,
rührt mit einem Glasstabe wiederholt tüchtig um, filtrirt die entfärbte Flüssigkeit in einen kleinen ein-
getheilten Cylinder und wäscht die Thierkohle mit heißem Wasser aus, bis das auf 15° C abgekühlte
Filtrat 30 cem beträgt. Zeigt dasselbe bei der Polarisation eine Rechtsdrehung von mehr als 0)6°,
so enthält der Wein die unvergohrenen Bestandtheile des unreinen Stärkezuckers. Beträgt die Drehung
gerade — 0,5° oder nur wenig über oder unter dieser Zahl, so wird die Thierkohle aufs Neue mit
heißem Wasser ausgewaschen, bis das auf 15° C abgekühlte Filtrat 30 cem beträgt. Die bei der
Polarisation dieses Filtrates gefundene Rechtsdrehung wird der zuerst gefundenen hinzugezählt. Wenn
das Ergebniß der zweiten Polarisation mehr als den fünften Theil der ersten beträgt, muß die Kohle
noch ein drittes Mal mit 30 cem heißem Wasser ausgewaschen und das Filtrat polarisirt werden.
Anmerkung: Die Rechtsdrehung kann auch durch gewisse Bestandtheile mancher Honigsorten verursacht sein.
13. Nachweis fremder Farbstoffe in Rothweinen.
Rothweine sind stets auf Theerfarbstoffe und auf ihr Verhalten gegen Bleiessig zu prüfen.
Ferner ist in dem Weine ein mit Alaun und Natriumacetat gebeizter Wollfaden zu kochen und das Ver-
halten des auf der Wollfaser niedergeschlagenen Farbstoffes gegen Reagentien zu prüfen. Die bei dem
Nachweise fremder Farbstoffe im Einzelnen befolgten Verfahren sind stets anzugeben.
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