Mittheilende Behörde: Strafnachricht (A) für das Strafregister zu Aktenzeichen:
Gleiche Strafnachricht erhielt das Straftegister zu
Familienname (bei Frauen Geburtsnamez:
Vornamen (Rufname zu unterstreichen):
Familienstand: ledig verheirathet verwittwet geschieden
Vor= und Familien-(Geburts-) name
des (bezw. früheren) Ehegatten:
Des Vaters Vor= und Familienname:
Der Mutter Vor= und Geburtsname:
Ge- Cag: Ge- Genieinde: (andgerichtsbezirk:
burts= monot: burts= ee. Straße, Stadttheil: —
ta g. Jahr: ort. Derwaltungsbezirk'): loat:
Wohnort: ev. letzter Aufenthaltsort:
Stand (Beruf, Gewerbe): ev. Stand des Ehemanns:
Vorbestraft wegen Verbrechen, Vergehenw#) oder aus §. 361 Nr. 1—8 Strafgesetzbuchs: nein ja — vgl. Rückseite#—
Sonstige Bemerkungen (ev. Staatsangehörigkeit):
Vorstehend bezeichnete Person ist rechtskräftig verurtheilt worden:
am durch wegen auf Grund von zu
“.) Kreis, Bezirksamt, Amtshauptmsch., Oberamt, Amtsbezirk 2c.
) Unberücksichtigt bleiben VDerurtheilungen in Orlvakklagsachen, in Forst-=
und Feldrügesachen, wegen Juwiderhandlungen gegen Vorschriften über Erhebung
offentlicher Abgaben und Gefälle und wegen, der in der Verordn. des Bundesratbs Die Richtigkeit bescheinig! ;
v. I6. Juni 1882 §S. 2 Ur. 4 bezeichneten militärischen Derbrechen und Vergehen. "
Datum: