Object: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

– 564 — 
Anlage 3. 
  
Hauptamtsbezirk Anmeldestelle 
Bachweisung 1B. 
Einfuhr zur Veredelung im Inlande für Rechnung eines Ausländers 
für die Zeit vom . ten his zum ien· ,.......................·........·......·. 18 . 
Nummer des Blattes: 
  
  
  
  
  
– 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bezeichnung Num n Gattung der Waaren. 
des . xzslath Ausbesserung, Land Bezeichnun M 
Hauptamis Ver und Bearbeitung, Nummer Zoll- z ichn 9 Mah- enge 
und der Nach Fabrikat der des sat Nummer der 
Anmelde. wes laufende (siehe Bemerkungen statistsschen Tarifnummer. · des stab. 
stelle. sung. 2 :Nummer.m Fuße des Blattes).)e### Waaren= Vorregisters. Waaren. 
W. u. n . verzeichnisses. M 
1 
»»·.»».»».»»,...·...·...-...................................»....,........................................................................................· ·. ; . . i 
  
  
Der Ausbesserungs-Verkehr ist ohne nähere Bezeichnung der Ausbesserung oder Aenderung als „Aus- 
besserung“ anzugeben. — 
Die technische Bearbeitung eines Stoffes ist kurz mitzutheilen, z. B. Bleichen oder Färben oder Graviren. 
Soll durch die Veredelung einer Waare ein besonderes Erzeugniß hergestellt werden, so ist der Name 
desselben anzugeben, z. B. bei Roggen: Mehl, bei Garn: Strumpfwaaren. 
  
Anlage 4. 
  
Hauptamtsbezirk Anmeldestelle 
Bachwelsung I16. 
Einfuhr nach Veredelung im Auslande 
  
  
  
  
  
  
für die Zeit vom ten his zum e 1869. 
Nummer des Blattees 
n FJoô 
Bezeichnung -ê7—„ Gattung der Waaren. 
6 des Aum- Bilatt- Ausbesserung, Land 8 oll.Bezelchnung Menge 
Hauptemts i Bearbeitung, Nummer und Maß- 
und der #. und Fabrikat der des * Nummer der 
Anmelde. wes laufende (stehe Bemerkungen statisttschen Tarifnummer. « des stab. 
Kelle. sung. 8 Nummer. am Fuße des Blattes).)Lerbknft. Waaren- Vorregtsters. Waaren. 
Nr. lit. 5 verzeichnisses. * 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
—— — — — — 
  
Der Ausbesserungs-Verkehr ist ohne nähere Bezeichnung der Ausbesserung oder Aenderung als „Aus- 
besserung“ anzugeben. 
Die technische Bearbeitung eines Stoffes ist kurz mitzutheilen, z. B. Bleichen oder Färben oder Graviren. 
Ist durch die Veredelung einer Waare ein besonderes Erzeugniß hergestellt worden, so ist der Name 
desselben anzugeben, z. B. bei Roggen: Mehl, bei Garn: Strumpfwaaren. 
  
  
 
	        
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