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14. In der Ziffer 1 des ersten Absatzes des Artikels „Fette" ist vor „Gemisch"“ (in der zum Worte
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„Sparfett“ gehörenden Paranthese) das Wort „Kunstspeisefett“ nebst einem Komma einzufügen.
Die statistische Anmerkung zur Ziffer 1 erhält folgende Fassung:
„ Lanolin /7227], Oleomargarin (7% Schweineschmalz /74a16 , Gänseschmalz /721c], andere schmalz-
artige Fette /7210d.“
Dieselbe statistische Anmerkung ist hinter der Ziffer 2 einzufügen, in der die statistische
Nummer „#“ durch einen Stern /4) zu ersetzen ist.
Im ersten Absatze des Artikels „Fleisch“ ist bei Ziffer 1 der Text der ersten drei Zeilen, wie
folgt, zu fassen:
„1. ausgeschlachtetes (auch Schinken und Spech, frisch (auch gefroren) oder einfach zubereitet
(eingesalzen seingepökeltl, getrocknet, geräuchert, gekocht, gebraten); Würste.“
In beiden Absätzen der Ziffer 1 ist die statistische Nummer „(“ durch einen Stern 4#/ zu
ersetzen und je auf besonderer Zeile folgende statistische Anmerkung einzufügen:
„*I. frisch: Rindfleisch (darunter auch Kalbfleisch) #arga), Schwelnefleisch cxa, Bammelfleisch (G#F a# ,
sonstiges Fleisch (Grga#):
2. einfach zubereitet: Rindsleisch (darunter auch Kalbfleisch) #o#gé , SIchweinesteisch (## 32/, Schweine-
schinken /61/67), Schwelnespech #eugé#, sonstiges Fleisch /##., Würste /&1//40, einfach zubereitetes
Fleisch aller Art in Büchsen oder ähnlichen, auch hermetisch verschlossenen Gefästen (61/47)."“
In dem ersten Absatze der Anmerkung zu diesem Artikel sind die Worte „Frisches, sowie nur
gekochtes, gebratenes, geräuchertes oder eingesalzenes (eingepökeltes)“ zu ersetzen durch „Frisches
und einfach zubereitetes“.
Der Artikel „Fleischguano“ erhält folgende Fassung:
„Fleischguano (ein aus thierischen Abfällen bereitetes, vorzugsweise zur Düngung und
als Viehfutter verwendbares Fabrikat), auch mit Säuren behandelt . 7) 1b frei.“
Auf Seite 132 ist hinter „Fußkissen“ nachstehender Artikel einzuschalten:
„Futter, an sich zollpflichtiges, zum Reiseverbrauch für Zug= und Lastthiere in den der
Zahl der Thiere und der voraussichtlichen Dauer der Reise entsprechenden Mengen, sofern
dasselbe mit den Thieren gleichzeitig einget Tarifgesetz §. 5 Nr. 4 frei.“
Im Artikel „Gänseschmalz“ ist die statistische Nummer p2“ abzuändern in □p727x“.
Im ersten Absatze des Artikels „Geflügel“ ist die statistische Nummer &“ durch einen) zu
ersetzen und dahinter auf besonderer Zeile folgende statistische Ammerkung einzufügen:
„* Gügs. — Haushühner (auch Kapaunen, Ponlarden) /43047, sonstiges Federvieh /&Giocy, Feder-
w r—
Der zweite Absatz des Artikels „Glasflaschen“ und der zweite Absatz des Artikels „Tintenfässer“
erhält folgende Fassung:
„—, ganz oder zum größeren Theile überzogen:
1. mit Leder oder Stoffen der Nr. 22f oder 40 a wie Sattlerwaaren.
2. mit Gespinnstfäden oder vorstehend nicht genannten Zeugstosfen
............................... I540J2003120Jz
Hefe, Absatz 1 Ziffer 2.
Hinter dem in Klammer stehenden Wort „Drusenasche“ ist zu setzen: „s. Asche“. Die
statistische Nummer, die Nummer des Zolltarifs und der Zollsatz sind zu streichen.
Im zweiten und dritten Absatze der Ziffer 11a des Artikels „Holz ꝛc.“ ist das vor den statistischen
Nummern stehende Kreuz / zu streichen.
In der Anmerkung a zu 11 bei demselben Artikel ist am Schlusse statt „S. auch die Anmerkung
zu Faßdauben“ zu setzen: „S. dagegen die Anmerkung zu Faßdauben“.
In der statistischen Anmerkung zu der Ziffer 3 des Artikels „Hülsenfrüchte“ ist statt „Bohnen
(3247, Erbsen, Wicken / 3265“ zu setzen: „Speisebohnen / 3244a7, andere Bohnen (Futter-
bohnen) / 32467, Erbsen / 32541, Wicken /7.25.
Im Artikel „Hundekuchen“ ist die statistische Nummer „G15“ abzuändern in „G61560.
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