Volltext : Spittler’s sämmtliche Werke. Elfter Band. (11)

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wovon  sieben  Jahre  vorher  einer  der  beruͤhmtesten  Rechts-Gelehrten
  fast  spoͤttisch  verächtlich  gesprochen,  daß  man  es
fuͤr  Recht  halten  wolle,  und  was  ungefaͤhr  21  Jahre  vorher
zwei  der  unbefangensten,  gelehrtesten  und  beruͤhmtesten  Fakultaͤten,
  recht  von  Rechtswegen  sprechend,  voͤllig  verworfen
hatten.  So  schnell  gehi's  selten  mit  dem  Unstreitigwerden
und  mit  dem  Notorischwerden  dieses  Unstreitigen.

Die  Frage  möchte  aber  schwer  zu  beantworten  seyn,  wie
es  eigentlich  damit  ging.  Ich  moͤchte  nicht  sagen,  daß  man
in  der  Kapitulation  emphatischer  gesprochen  habe,  als  der
strengen  historischen  Wahrheit  gemäß  gewesen  sey.  Und  eben
so  wenig  möchte  ich  gegen  zwei  Juristen-Fakultäten  ungerecht
seyn,  deren  Verdienste,  um  die  praktische  und  theoretische
Kenntniß  des  Rechts,  um  Kenutniß  des  germanischen  und
Kenntniß  des  römischen  Rechts  billig  allgemein  gerühmt  sind.
Keine  Forderung  ist  gerechter,  als  daß  man  ihrem  Gutachten
  glauben  müsse,  was  1720  gewisses  Recht  gewesen  sey;
und  keine  Forderung  wieder  billiger,  als  daß  man  auch  den
Staatsmännern  trauen  soll,  die  1742  die  Kapitulation  revidirt
  haben.

Wenn  irgend  ein  Schriftsteller  durch  neue  Untersuchungen,
die  er  anstellte,  durch  neue  Untersuchungen,  die  er  völlig  klar
zu  machen  wußte,  diese  Veränderung  bewirkt  hat,  *)  so
gibt's  doch  wenige  Beispiele  in  der  Literär-Geschichte,  die  so
ermunternd  sind,  unermüdet  zu  forschen,  und  eben  so  unerschrocken
  als  gewissenhaft  die  Resultate  seiner  Forschungen
dem  Publikum  vorzulegen,  als  der  gegenwärtige  Fall  ist.
Kein  Klagen  ist  doch  also  auch  ungerechter,  als  das  des
phlegmatischen  Untersuchers  altdeutscher  Verfassung  und

*)  Welche  Namen  außer  dem  Namen  des  berühmten  Kopp
hier  etwa  genannt  werden  könnten,  weiß  jeder  Leser.