Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

— 473 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
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Zu betiehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
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XXVI. Ichrymg. Berlin, Freitag, den 9. Dezember 1898. 5.0. 
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen= Ernennung; — Ermaächti- 3. Zoll- und Stenuer = Wesen: Rangerhö 
gungen zur Vornahme von Civilstands-Akten; — Enl- Zmd teuer " * höhungen 40 
lasigna .eite 473 „ , « 
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
November 19988 44 Neichsgebieste - s476 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Henry Steppuhn zum Konsul 
in Baku (Rußland) zu ernennen geruht. 
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Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats für den brasilianischen Staat Santa Catharina, General-Konsul 
von Zimmerer in Desterro (Florianopolis), ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, 
Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem mit der Leitung der Geschäfte des Kaiserlichen Konsulats in Canton beauftragten Kaiserlichen Konsul 
Rieloff in Hongkong ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 
des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats in Canton und für die Dauer 
seiner dortigen Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vor- 
zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Curitiba, Konsul Baerecke, ist auf Grund des §. 1 des 
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung 
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich güllige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen 
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem bisherigen Kaiserlichen Vize-Konsul in Lugano, Jacob Blankart, ist die erbetene Entlassung aus 
dem Reichsdienst ertheilt worden. 
  
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