Volltext : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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Bentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

Neichsamt  des  Innern.

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In  boriehen  durch  alle  Vostanstallon  und  OHnchhandlungen  runt  Aahreorproise  von  G  4.
Einzelne  Nummern  werden  mit  20  Pf.  fuür  jeden  achtseitigen  Druckbogen  berechnet

XLVI.  —  Berlin,  Freitag,  den  6.  Dezember  1918.  Nr.  47.

Verwendung  von  Koniferennadeln  bei  der  Herstellung

Inhalt:  1.  Zoll-  und  Stenerwesen:  Ergänzung  des
von  Tabakerzeugnissen  und  tabakähnlichen  Waren  1180

hal
Verzeichnisses  der  Annahmestellen  für  Schuldverresgengenn)

  h  banweist  **“  der  brrisheihe  2  Militärwesen:  Anderung  der  Vergütungesäge,  für
Ernemungen  von  Stationskontrollenren  zu  Ober-  Naturalverpflegung  während  der  Dauer  des  Krieges
Sollinspekroen  ppr.VI:  1130

 

1.  Zoll=  und  Steuer  wesen.

Bekanntmachung.

Als  Annahmestellen  für  die  bei  Entrichtung  der  außerordentlichen  Kriegsabgabe  an  Zahlungs
Statt  gegebenen  Schuldverschreibungen  und  Schatzanweisungen  der  Kriegsanleihen  des  Deutschen  Reichs
sind  außer  den  durch  die  Bekanntmachung  vom  3.  Januar  1917  (Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich
für  1917  Seite  6  ff.)  mitgeteilten  Annahmestellen  noch  folgende  Kassen  vorgesehen:
a)  im  Herzogtum  Oldenburg  die  Stadtkämmereien  der  Städte  Oldenburg,  Varel,  Jever,
üskringen  und  Delmenhorst,
b)  in  Fürstentum  Lübeck  die  Landeskasse  und  Stadtkasse  in  Eutin  sowie  die  Amtskasse  in
chwarkau,
)  im  Fürstentum  Birkenfeld  die  Landeskasse  in  Birkenfeld  und  die  Amtskasse  in  Oberstein.
Berlin,  den  30.  November  1918.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Moesle.