Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1916. (107)

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setzsamml.  S.  119),  betreffend  die  erweiterte  Gewährung  der  Wiedereinsetzung  in
den  vorigen  Stand  an  Kriegsteilnehmer,  haben  die  beiden  Häuser  des  Landtags
die  verfassungsmäßige  Genehmigung  erteilt.

Berlin,  den  15.  Februar  1916.

Das  Staateministerium.
Delbrück.  Beseler.  v.  Breitenbach.  Sydow.  v.  Trott  zu  Solz.
Frhr.  v.  Schorlemer.  Lentze.  v  Loebell.  Helfferich.

 

(Nr.  11490.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Genehmigung  der  Notverordnung  vom  28.  Juli
1915  über  die  Befugnis  der  Kriegshilfsausschüsse  der  Provinz  Ostpreußen
zur  eidlichen  Vernehmung  von  Beugen  und  Sachverständigen  durch  die
beiden  Häuser  des  Landtags.  Vom  19.  Februar  1916.

D.  auf  Grund  des  Artikel  63  der  Verfassungsurkunde  für  den  Preußischen
Staat  vom  31.  Januar  1850  erlassenen  Verordnung  vom  28.  Juli  1915  über
die  Befugnis  der  Kriegshilfsausschüsse  der  Provinz  Ostpreußen  zur  eidlichen  Vernehmung
  von  Zeugen  und  Sachverständigen  (Gesetzsamml.  S.  121)  haben  die
beiden  Häuser  des  Landtags  die  verfassungsmäßige  Genehmigung  erteilt.

Berlin,  den  19.  Februar  1916.

Das  Staatsministerium.
Delbrück.  Beseler.  v.  Breitenbach.  Sydow.  v.  Trott  zu  Solz.
Frhr.  v.  Schorlemer.  Lentze.  v.  Loebell.  Helfferich.

 

Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Gesetzsamml.  S.  357)  sind
bekannt  gemacht:

1.  der  auf  Grund  Allerhöchster  Ermächtigung  vom  16.  August  1914
(Gesetzsamml.  S.  153)  ergangene  Erlaß  des  Staatsministeriums  vom
14.  Dezember  1915,  betreffend  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts  an
die  Kolberger  Kleinbahn-Aktiengesellschaft  in  Kolberg  für  die  Anlage  von
Kleinbahnen  von  Groß  Pobloth  nach  Körlin  mit  Abzweigung  von  Lübchow
nach  Lustebuhr  und  von  Spie  nach  Sternin,  durch  das  Amtsblatt  der
Königl.  Regierung  in  Köslin  Nr.  1  S.1,  ausgegeben  am  8.  Januar  1916;
der  auf  Grund  Allerhöchster  Ermächtigung  vom  16.  August  1914
(Gesetzsamml.  S.  153)  ergangene  Erlaß  des  Staatsministeriums  vom
20.  Dezember  1915,  betreffend  die  Verleihung  des  Enteignungsrechts  an
die  Rega=  und  Kampersee-Genossenschaft  in  Treptow  a.  R.  zur  weiteren
Durchführung  der  Meliorationsarbeiten  an  der  unteren  Rega  und  am
Kampersee,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  in  Stettin  Nr.  6
S.  39,  ausgegeben  am  5.  Februar  1916.

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Redigiert  im  Bureau  des  Staateministeriums.  —  Verlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
Moblunden  guf  einzelne  Stücke  der  Urene'schen  (Kesekkkammlung  und  auf  die  Hauvt-Sachregister  (1  06  b  1833
unr  1894  bis  1913  zu  1,60  )  sind  an  de  Postanstaiten  zu  #iüten.