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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
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Bu betiehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
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XXVIII. I. ahran. Berlin, Freitag, den 3. August 1900. « II 34.
Ingaft: 1. Patent Wesen: Bekanntmachung, betrefiend 1 4. Konfulat= Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von
die Prüfungsordnung für Patentanwälte Seite 4705 Civilstandsakten; — Exequatur-Ertheilung. 477
2. Medizinal-Wesen: Bekanntmachung, betreffend die ärzt. 5. Post= und Telegraphen-Wesen: Bekanntmachung, be-
lichen Prüfungsvorschristen "„ treffend Ausdehnung des Geltungsbereichs der Orts-
a. Zoll- und Steuer--Wesen: Ergänzung der Ausfuhrunde taxe auf Nachbarpostoter 478
bestimmungen, betreffend die Vergütung des Kakao- 1 6. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
zolls bei der Ausfuhr von Kakaowaaren 477 Reichsgebiete... 480
1. Patent= Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend
die Prüfungsordnung für Patentanwälte, vom 25. Juli 1900.
Auf Grund der Bestimmung im 8§. 4 Abs. 4 des Gesetzes, betreffend die Patentanwälte, vom
21. Mai d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath die nachfolgende
Prüfungsordnung für Patentanwmälte
beschlossen.
Prüfungsordnung für Patentanwilte.
S. 1.
Der Reichskanzler bestimmt für jedes Jahr im voraus diejenigen Mitglieder des Patentamts
und diejenigen Patentanwälte, die der Prüfungskommission angehören sollen.
Die Abnahme der Prüfungen sowie die Beschlußfassung in den Fällen der §§. 3 Abs. 2, 16
Satz 2, 20 Abs. 3 und 21 des Gesetzes, betreffend die Patentanwälte, vom 21 Mai 1900 (Reichs-
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