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6. Zoll= und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
In dem der Deutsch-Russischen Naphta-Import-Gesellschaft in Berlin bewilligten Privatlager
unter amtlichem Mitverschlusse für Petroleum auf dem Nobelshofe bei Rummelsburg ist eine Zollabferti-
gungsstelle unter der Bezeichnung „Königliches Hauptsteueramt für ausländische Gegenstände zu Berlin,
Zollabsertigungsstelle im Petroleumlager Nobelshof bei Rummelsburg" mit der Befugniß zur Erledigung
von Begleitscheinen 1 über Petroleum und zur Ausfertigung von Begleitscheinen I! und II über Petroleum
errichtet worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt 1 zu Salzuflen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lemgo die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen II,
dem Steueramt I zu Quedlinburg im Bezirke des Hauplsteueramts zu Halberstadt die Befugniß
zur Erledigung und Ausfertigung von Begleitscheinen I über im Veredelungsverkehr ein= bezw. wieder
ausgehende Thermometer, Pyrometer, Manometer und ähnliche Instrumente und
dem Steueramt l zu Sorau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Cottbus die Besugniß zur zollamt-
lichen Schlußabfertigung von Biersendungen, die unter Eisenbahnwagenverschluß im Begleitschein= oder
Begleitzettelverkehr eingehen.
Im Königreiche Bayern.
Im Bezirke des Hauptzollamts zu Schweinfurt ist die Uebergangsstelle zu Maroldsweisach mit
der daselbst errichteten Ausschlageinnehmerei vereinigt und den neu errichteten Aufschlageinnehmereien zu
Planegg im Bezirke des Hauptzollamts zu München I und zu Rupboden im Bezirke des Hauptzoll-
amts zu Schweinfurt die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier
ertheilt worden.
Zu Lichtenfels im Bezirke des Hauptzollamts zu Bamberg ist ein Nebenzollamt errichtet und
mit der daselbst bestehenden Aufschlageinnehmerei verbunden worden. Das Nebenzollamt Lichtenfels hat
außer den Abfertigungsbefugnissen der bisherigen Ausschlageinnehmerei noch die Befugniß zur Ausfertigung
und Erledigung von Begleitscheinen I und ll sowie zur Abfertigung des Waaren-Ein= und Ausganges
im Eisenbahnverkehre (§. 63 und §§. 66—71 des Vereinszollgesetzes).
Im Bezirke des Hauptzollamts zu Landau ist zu Königsbach eine Uebergangsstelle mit der
Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangs= und Transportscheinen über Weinsendungen
errichtet worden.
Dem Hauptzollamte München ll ist das allgemeine Niederlagerecht im Sinne des §. 97 des
Vereinszollgesetzes sowie die Befugniß zur Abfertigung der unter die Tarifnummern 2e, 22 a, b, 1, g 1,
8 2, und die Anmerkungen zu 221 und g fallenden Waaren zu anderen als den hoöchsten Zollsätzen
dieser Nummern und die Ermächtigung zur Ausfuhrabfertigung von Branntweinfabrikaten mit dem
Anspruch auf Steuervergütung, deren Alkoholgehalt nicht mittelst des Thermo-Alkoholometers ermitielt
werden kann, verliehen worden. "
Im Königreiche Sachsen.
Die Steuer-Rezepturen zu Kreischa und Niederpoyritz sowie die Zuckersteuerstelle zu Lock-
witzgrund sind dem Hauptzollamte Dresden II und die Steuer-Rezepturen zu Liebertwolkwitz und
Taucha sowie die nach Rötha verlegte Steuer-Rezeptur zu Grung dem Hauptzollamte Leipzig II
unterstellt worden.
Die bisher dem Hauptzollamte zu Schandau unterstellten Nebenzollämter II zu Hellendorf,
Kleinliebenau, Müglitz, Rosenthal und Zinnwald sowie die Zollabfertigungsstelle für Postgüter
zu Glashütte sind dem Bezirke des Hauptzollamts zu Pirna zugewiesen worden.
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