118 Der Zeitgeist und das Militär-Strafrecht.
Strafprocess allmählich zu einem geheimen schriftlichen Inquisitionsprocess
um. Dieser Entwicklung folgte auch der Militär-Strafprocess.
In diesem Jahrhunderte sind im allgemeinen (Civil-)Strafprocesse durchgreifende
Reformen eingetreten. Die Principien, auf welchen der moderne
Strafprocess beruht, sind: Die Mündlichkeit, die Anklage, die Öffentlichkeit
und die Zulassung der materiellen Vertheidigung im weitesten Umfang.
Die Reformbestrebungen auf dem Gebiete des Militär-Strafprocesses
sind bekanntlich dahin gerichtet, diese Principien auch im Militär-Strafverfahren
zur Geltung zu bringen.
Diesen in der gegenwärtigen Zeit bestehenden Reformbestrebungen
kann im allgemeinen die Berechtigung nicht abgesprochen werden. Wie
(die Wissenschaft des Militär- Strafrechts in jeder Beziehung an die
Wissenschaft des allgemeinen Strafrechts anzuknüpfen hat, so soll auch
die Gesetzgebung des Militär-Strafrechts (des materiellen und formellen)
die Gesetzgebung des allgemeinen Strafrechts zur Grundlage haben.
Die modernen Process-Principien erscheinen dem Rechtsbewusstsein,
welches der Zeitgeist der Gegenwart erzeugt hat, die richtigen zu
sein. Das mündliche (unmittelbare) Verfahren hat nach unserer heutigen
Auffassung vor der Schriftlichkeit den Vorzug, dass die Richter selbst
die Angeklagten, die Zeugen, die Sachverständigen sehen und hören,
und ihnen so die Würdigung der Individualität der Personen, auf Grund
deren Aussagen sie ihr Urtheil abgeben sollen, ermöglicht wird, während
die Schriftlichkeit des Verfahrens die Richter auf die Information des
Untersuchungsrichters beschränkt. Das Anklageprincip ist dem Untersuchungs-Princip
vorzuziehen, weil bei jenem der Angeklagte jedenfalls
vor der Hauptverhandlung erfährt, welche Handlung ihm zur Last gelegt
wird, gegen welche Beschuldigungen er seine Vertheidigung einzurichten
hat, ferner, weil die Rollen des Anklägers und Richters getheilt
sind, wodurch die Stellung des Richters eine unparteiische wird.
Die Schwierigkeiten, welche bei der Abfassung einer zeitgemäßen
Militär-Strafprocess-Ordnung zu bewältigen sind, bestehen, wie allgemein
bekannt, darin, die modernen Process. Principien mit den Heeres-Einrichtungen
in Einklang zu bringen.
In Deutschland ist die Schaffung einer den Anforderungen des
heutigen Zeitgeistes entsprechenden einheitlichen Militär-Strafprocess-Ordnung
gewiss eine der wichtigsten Aufgaben der Justiz- und
Militär-Verwaltung, da bekanntlich im Deutschen Reiche noch drei
Militär-Strafprocess-Ordnungen (die württembergische vom Jahre 1818,
die preußische vom Jahre 1845 und die bayrische vom Jahre 1869) bestehen.
Einheit nach allen Richtungen hat das Losungswort einer jeden
Militär-Verwaltung zu sein, da das Heer als die Quintessenz der Kraft
des Staates nur einen Körper vorstellen soll. Zu einer einheitlichen