Metadata : Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

118  Der  Zeitgeist  und  das  Militär-Strafrecht.

Strafprocess  allmählich  zu  einem  geheimen  schriftlichen  Inquisitionsprocess
  um.  Dieser  Entwicklung  folgte  auch  der  Militär-Strafprocess.
In  diesem  Jahrhunderte  sind  im  allgemeinen  (Civil-)Strafprocesse  durchgreifende
  Reformen  eingetreten.  Die  Principien,  auf  welchen  der  moderne
Strafprocess  beruht,  sind:  Die  Mündlichkeit,  die  Anklage,  die  Öffentlichkeit
  und  die  Zulassung  der  materiellen  Vertheidigung  im  weitesten  Umfang.
  Die  Reformbestrebungen  auf  dem  Gebiete  des  Militär-Strafprocesses
  sind  bekanntlich  dahin  gerichtet,  diese  Principien  auch  im  Militär-Strafverfahren
  zur  Geltung  zu  bringen.

Diesen  in  der  gegenwärtigen  Zeit  bestehenden  Reformbestrebungen
kann  im  allgemeinen  die  Berechtigung  nicht  abgesprochen  werden.  Wie
(die  Wissenschaft  des  Militär-  Strafrechts  in  jeder  Beziehung  an  die
Wissenschaft  des  allgemeinen  Strafrechts  anzuknüpfen  hat,  so  soll  auch
die  Gesetzgebung  des  Militär-Strafrechts  (des  materiellen  und  formellen)
die  Gesetzgebung  des  allgemeinen  Strafrechts  zur  Grundlage  haben.

Die  modernen  Process-Principien  erscheinen  dem  Rechtsbewusstsein,
  welches  der  Zeitgeist  der  Gegenwart  erzeugt  hat,  die  richtigen  zu
sein.  Das  mündliche  (unmittelbare)  Verfahren  hat  nach  unserer  heutigen
Auffassung  vor  der  Schriftlichkeit  den  Vorzug,  dass  die  Richter  selbst
die  Angeklagten,  die  Zeugen,  die  Sachverständigen  sehen  und  hören,
und  ihnen  so  die  Würdigung  der  Individualität  der  Personen,  auf  Grund
deren  Aussagen  sie  ihr  Urtheil  abgeben  sollen,  ermöglicht  wird,  während
die  Schriftlichkeit  des  Verfahrens  die  Richter  auf  die  Information  des
Untersuchungsrichters  beschränkt.  Das  Anklageprincip  ist  dem  Untersuchungs-Princip
  vorzuziehen,  weil  bei  jenem  der  Angeklagte  jedenfalls
vor  der  Hauptverhandlung  erfährt,  welche  Handlung  ihm  zur  Last  gelegt
  wird,  gegen  welche  Beschuldigungen  er  seine  Vertheidigung  einzurichten
  hat,  ferner,  weil  die  Rollen  des  Anklägers  und  Richters  getheilt
  sind,  wodurch  die  Stellung  des  Richters  eine  unparteiische  wird.

Die  Schwierigkeiten,  welche  bei  der  Abfassung  einer  zeitgemäßen
Militär-Strafprocess-Ordnung  zu  bewältigen  sind,  bestehen,  wie  allgemein
bekannt,  darin,  die  modernen  Process.  Principien  mit  den  Heeres-Einrichtungen
  in  Einklang  zu  bringen.

In  Deutschland  ist  die  Schaffung  einer  den  Anforderungen  des
heutigen  Zeitgeistes  entsprechenden  einheitlichen  Militär-Strafprocess-Ordnung
  gewiss  eine  der  wichtigsten  Aufgaben  der  Justiz-  und
Militär-Verwaltung,  da  bekanntlich  im  Deutschen  Reiche  noch  drei
Militär-Strafprocess-Ordnungen  (die  württembergische  vom  Jahre  1818,
die  preußische  vom  Jahre  1845  und  die  bayrische  vom  Jahre  1869)  bestehen.
  Einheit  nach  allen  Richtungen  hat  das  Losungswort  einer  jeden
Militär-Verwaltung  zu  sein,  da  das  Heer  als  die  Quintessenz  der  Kraft
des  Staates  nur  einen  Körper  vorstellen  soll.  Zu  einer  einheitlichen