Metadata : Die Friedensbedingungen.

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Der  Präsident  fügte  hinzu,  daß  nunmehr  der  Marschall
Foch  von  der  Regierung  der  Vereinigten  Staaten  und  den
alliierten  Regierungen  ermächtigt  worden  sei,  Vertretern
der  deutschen  Regierung  die  Waffenstillstandsbedingungen
mitzuteilen.

Die  von  dem  Präsidenten  Wilson  verkündeten  Programmpunkte
  und  Grundsätze  sind  also  vor  Abschluß  des
Waffenstillstandes,  der  Deutschland  wehrlos  gemacht  hat,
mit  den  beiden  oben  erwähnten  Vorbehalten  auch  von
unseren  Feinden  als  Grundlage  für  den  Friedensschluß
angenommen  worden.

Das  Wilson-Programm  und  die  „Friedensbedingungen“.

Mit  diesen  Programmpunkten  und  Grundsätzen  stehen
die  uns  vorgelegten  Friedensbedingungen  im  schreiendsten
Widerspruch.

In  der  Botschaft  vom  8.  Januar  1918  hatte  Herr  Wilson
erklärt:

„Ein  klar  ersichtlicher  Grundsatz  geht  durch  mein
ganzes  Programm:  es  ist  der  Grundsatz  der  Gerechtigkeit
für  alle  Völker  und  Nationalitäten  und  ihres  Rechtes  auf
gleiche  Bedingungen  für  Freiheit  und  Sicherheit,  seien  sie
stark  oder  schwach.“

Und  in  der  Rede  vom  27.  September  1918:

„Wenn  es  in  Tat  und  Wahrheit  das  gemeinsame  Ziel
der  gegen  Deutschland  verbündeten  Völker  ist,  in  den
kommenden  Friedensverhandlungen  einen  dauernden  und
gesicherten  Frieden  zustande  zu  bringen,  dann  werden  alle
bereit  und  gewillt  sein  müssen,  den  einzigen  Preis  zu  zahlen,
um  den  er  zu  haben  ist.  Dieser  Preis  ist  unparteiische
Gerechtigkeit  in  jedem  Punkt,  einerlei  wessen  Interessen
dadurch  gekreuzt  werden.  ...  Die  unparteiische  Gerechtigkeit
  darf  keinen  Unterschied  machen  zwischen
solchen,  gegenüber  denen  wir  gerecht  zu  sein  wünschen,
und  solchen,  gegenüber  denen  wir  lieber  nicht  gerecht  sein
möchten.  Es  muß  eine  Gerechtigkeit  sein,  die  keine  Begünstigung
  und  keine  Abstufung  kennt,  sondern  ein  gleiches
Recht  für  die  beteiligten  Völker.“