Metadata : Armee-Verordnungs-Blatt Siebenundzwanzigster Jahrgang (27)

225

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderungen,  welche
Bezog  für  den  Monat  auf  Grund  bereits
September  d.  J.  das  Gehalt  ergangener  Bestimmungen
Lsde.  und  zwar:  im  Gehaltsbezuge
Charge  Name  demnächst  eintreten.  Bemerkungen.
Nr.  4un  eines  **N  P  Dn  Das
welchem  auptmanns  ezel  hnung  eitherige
Etas,  .Hauyt  der  Gehalt  wird
kapitel  1.  Klasse,  2.  Klasse  Veränderung  frei  am:
1.  2.  3.  4.  5.  6.  7.  8.  9.
8  Hauptmann  B.  24  1  —  —  —
un
Kompagnie-Chef
9  Desgl.  D.  24  1  —  —  —

10  Desgl.  0.  24  —  1  —  —  Würde,  wenn
das  Aufrücken
innerhalb  des
Regiments  weiter
  stattgefunden
  hätte,  am
410.  in  das

hargengehalt
1.  Klasse  aufgerückt
  sein.
(Siehe  Abgang
zu  lfd.  Nr.  4.)

11  Desgl.  P.  24  —  1  —  —  Desgl.  am  1.11.
93  für  den  "
gang  zu  lfd.
Nr.  3.

12  u.  s.  w.

 

weiten  Kassen

 

 

 

 

 

 

 

Dem  Regiment  gehörten  für  September  d.  J.  außerdem  nachstehende  Hauptleute  (einschl.  der  im
Hauptmannsgehalt  stehenden  Stabsofsiziere)  an,  welche  für  den  genannten  Monat  das  Gehalt  aus  ander-.-

  ·,  o.
3.-U.,  do.
4.  P.,  do.
Datum.

Anmerkung.

ezogen  haben:  ·
I.Hptm·B»älasuitedesNegtntents,kommandirt
d  -  :

#  u  „##

u  "s

In  Spalte  „Bemerkungen“  ist  das

a  un

als  Lehrer  zur  Kriegsschule  in  G.
.  Militärlehrer  zur  Haupt-Kadettenanstalt.
Kompagnieführer  zur  Unterofzierschule  in  P.
Direktions-Assistent  zur  Geweh  i

Unterschrift.

Angabe  die  Grundlage  für  die  Regelung  des  Aufrückens  bildet.

das  Freiwerden  des  Gehalts  bis  zum  Abschluß  der  Nachweisun

können,  6  ist  die  Spalte  8  offen  zu  lassen  und  nach  Feststellung  der

der  Bek

unverweilt  direkte  Anzeige  zu  erstatten.

rfabrik  in  D.

Freiwerden  des  Gehalts  eingehend  zu  erläutern,  da  diese

Sollte  in  einzelnen  Fällen

nicht  festgestellt  werden

ersügbarkeit  des  Gehalts

eidungs-Abtheilung  des  Kriegsministeriums  seitens  des  betreffenden  Truppentheils