Abriß der Ortsgeschichte. 577
Gamelsdorf gethan hat,“ das Halsgericht in der Herrschaft Parsberg und
außerhalb derselben die niedere Gerichtsbarkeit, die hohe Jagd auf eine Meile
Wegs um das Schloß Parsberg, geistliche und weltliche Lehenschaften, Vogteien
und Geleit, wie dies von seinen Vordern her zu diesen Vesten gehörte,
und besonders die Vogtei über die Pfarrkirche zu See.') Obwohl fast alle
felgenden Kaiser diese Freiheiten erneuten, blieben die von Parsberg doch
stets mit der Landsasserei den bayerischen Herzogen (später der Neuburger
Linie) unterworfen, die bei Besitzwechsel eigens ihre Einwilligung ertheilten,
und von ihnen als Landsassen Huldigung einnahmen. In Karl V. Belehnung
(1521, 28. April) ward ihnen der von ihren Vorfahren geübte Gebrauch:
adie schedlichen leut an pewm zu hengn“ dahin abgeändert, daß sie auf ihren
Gründen Stock und Galgen aufrichten und daselbst diese nach des heiligen
Reichs Recht und Gewohnheit strafen sollten. Auch die Ermahnung zur Gerechtigkeit
unter Hinweisung auf einen höheren Richter fehlte in solchen Verleihungen
nicht, wie z. B. eine andere Urkunde desselben Kaisers (1555,
2. April) des Haug von Parsperg Kindern die Gnade ertheilt: „vber das
pluet zu richten, zu handlen vnd zu verfarn gegen dem reichen als dem armen
vond dem armen als dem reichen, ond darinnen nit anzusehen weder lieb,
laid, muet, gab, gunst, freundtschafft noch veindtschafft, sondern allein gerechts
Gericht ond Recht als sy das am jüngsten Gericht gegen Got dem allmechtigen
verantworten wollen“.
Als der letzte dieses Hauses, Johann Wolf von Parsberg, der aus seiner
Ehe mit Maria Eleonore Elisabeth Freiin von Hacke keine Leibeserben
hinterließ, durch den Tod (1730, 7. Mai) vor diesen Richterstuhl gerufen
Albrecht (III.) das Schloß Wildenstein nebst der Stadt Dietfurt um 4000 rhein.
Gulden auf Wiederlösung und wurde von König Christoph von Dänemark für
den Fall des Ablebens seines Vaters nebst Martin von Wildenstein zum Regierungsverweser
in dessen Landen zu Bayern ernannt (1443).
1) Hieher gehörte auch die Taferne zu Willenhofen, die (1589) die Gebrüder
von Parsberg an die Marschalle von Breitenbrunn verkauften (einen Hof daselbst
hatten die Ehrenfelser schon 1332 vorbehaltlich des großen Gerichtes an Pielenhofen
geschenkt); ein anderes Gut besaß 1326 Heinrich von Wildenstein, den
Zehent zu Darshofen und Holzheim (1414 Reichslehen), das Gericht zu
Darshoven, Rudenzhofen und Egelwang, das die Parsberger vor 1353 an die
Auer zu der Adelburg veräußert hatten, 1 Mühle zu Altenveldorf, 2 Höfe zu
Hatzenhof, 1 Hube zu Krappenhofen, 1 Hof zu Degerndorf, 1 Gut zu Hackenhofen,
nebst Gericht und Kirchtagschutz, ferners die Fischwaide im Frauenbach.
Einen Hof zu Hakenhofen überließ i. J. 1323 Gerhaus, Heinrich des Neuenmarkters
Sohns Wittwe, an Gerhaus ihre Gesweien (Schwägerin), des Neuenmarkters
Tochter. Er ist im Salbuche von 1326 als im Besitze der Frickenho-,
ferin (de novo foro) eingetragen. Ein Adalbero de Hachenhoven erscheint (1095
bis 1143) als Zeuge.
Bavartia U. 37