Das Verbrechen des „Verständigungsfriedens“. 255
mußten den Anschein aufkommen lassen, als ob die Kriegsziele
der O. H. L. überspannt wären und den Frieden ausschlössen.
Es kam hinzu, daß die O. H. L. sich scheute, bei allgemeinen Er-
örterungen der Kriegsziele den Anschauungen des Reichskanzlers
vollständig entgegenzukommen; seine Geistesrichtung ließ bei einem
zu frühen Nachgeben kein Halten mehr auf der abschüssigen Bahn
erwarten. Die Politik unterließ es, die Kriegführung, aus Furcht
vor deren Widerstand, in den Gängen der äußeren Politik auf dem
laufenden zu erhalten. Die O. H. L. fühlte dies und gewann die
Überzeugung, daß die Politik sie zwar reden lasse, aber fest ent-
schlossen sei, im gegebenen Augenblick doch ihre eigenen Wege zu
gehen. Das mußte bei dem welt= und kriegsabgewandten Denken
der Regierung die Kriegführung noch während des Weltkrieges")
und das Vaterland in der Zukunft schwer schädigen. Bei den Ver-
handlungen in Brest-Litowsk und Bukarest trat dieser Fall ein.
So unerquicklich diese Auseinandersetzung auch ist, jene Zu-
stände mußten festgestellt werden, um in Zukunft neues Unheil zu
verhüten. Das wird nur gelingen, wenn das Denken des Feindes
und das Wesen des Krieges in seiner wahrhaftigen Form ver-
standen, die überragende Bedeutung der Machtfülle eines Staates
und seiner äußeren Politik für seine Entwicklung und für die Wohl-
fahrt seiner Bewohner im Vergleich zu Fragen der inneren Politik
erkannt wird und wenn diese sich nach annähernd gesunden Richt-
linien bewegt.
Die Vertreter des „Verständigungsfriedens“ haben auf Kosten
des deutschen Volkes Politik getrieben. Unser Volk büßt diese Er-
kenntnis mit seinem Leben, seiner Ehre und seiner Freiheit. Es
sollte jetzt wenigstens die Behauptung verstummen, daß ein „Ver-
ständigungsfriede“ möglich gewesen sei, was von den Bätern und
Mitvätern der Friedensentschließung vom 19. Juli immer wieder
versichert wird, um ihre Schuld zu bemänteln. Sie sollten dagegen
sagen, was sie getan haben, damit Deutschland den Krieg gewönne.
Und hielten sie dies ohne jeden Grund für unmöglich, dann mußten
*) Siehe Abschnitt VII.