Full text : Staatslexikon. Dritter Band: Kaperei bis Paßwesen. (3)

1461

I.  Geschichte.  A.  Bis  zur  Entstehung  des
zentralisierten  Gesamtstaats  1740.  Die  österreichisch-ungarische
  Monarchie  ist  aus  dem  Bestreben
  erwachsen,  die  in  dem  Flußgebiet  der  mittleren
  Donau  und  den  dazu  gehörigen  Randgebirgen
(Sudeten,  Karpaten,  illyrische  Karstgebiete)  wohnhaften
  Volksstämme  politisch  zu  einigen.  Dieser
staatsbildende  Zug  mußte  um  so  weitere  Kreise
ziehen,  je  weiter  mit  der  Entwicklung  der  Bodenproduktion,
  der  handwerksmäßigen  Technik  und
des  Verkehrs  die  politischen  Organisationsmöglichkeiten
  sich  ausdehnten,  also  über  die  zu  Grenzschutzzwecken
  erweiterte  Grundherrschaft  der  ersten
Karolingerostmark  (803/907)  zur  erweiterten  Ostmark
  (976/1156)  und  zum  Herzogtum  Osterreich
der  Babenberger  (1156/1246)  und  zum  Abschluß
der  ersten  habsburgischen  Regentenreihe  (1282
bis  1493),  der  Werdezeit  der  Landesherrlichkeit.
Hiermit  war  der  Zeitpunkt  für  die  politische  Beherrschung
  größerer  Staatsgebilde  und  für  den
Beginn  der  neuzeitlichen  territorialstaatlichen  und
volksstaatlichen  Entwicklung  erreicht.  —  Drei
national  geschiedene  politische  Entwicklungen  führten
  in  dieser  ersten  landesherrlichen  Periode  zu
dauernden  Staatsgebilden,  die  auch  nach  ihrer
Vereinigung  noch  die  Komponenten  der  innerstaatlichen
  Entwicklung  Osterreichs  bis  zur  Gegenwart
  blieben:  die  deutsche  Ländergruppe  der
oberen  Donau=  und  Alpenländer,  die  Sudetenländer
  Böhmen  und  Mähren  mit  überwiegend
tschechoslawischer  Bevölkerung,  durch  Jahrhunderte
  unter  dem  einheimischen  Herrschergeschlecht
der  Premysliden,  und  das  unter  den  magyarischen
Arpaden  stehende  Donau-Theiß-Land.  1526  gelang
  nach  manchem  gescheiterten  Versuch  und  nach
sorgfältiger  Vorbereitung  durch  Heirats=  und  Erbverträge
  den  Habsburgern  die  Vereinigung  der
drei  Ländergruppen  durch  Personalunion.  Die
Verbindung  der  österreichischen  Herrschaft  mit  der
Krone  des  römischen  deutschen  Reichs,  die  gewaltige
kulturelle  Uberlegenheit  des  Deutschtums  und  das
Schutzbedürfnis  Ungarns  gegenüber  dem  türkischen
Vorstoß  ermöglichten  die  Vereinigung.  Gleichzeitig
  spaltete  sich  aber  die  habsburgische  Familie
in  einen  österreichischen  und  einen  spanischen  Zweig,
so  daß  die  Interessen  des  Hauses,  damals  noch
identisch  mit  den  Staatsinteressen,  von  den  Niederungen
  der  Theiß  bis  nach  Spanien  und  in  die
Neue  Welt  reichten.  Eine  innere  Festigung  der
neuerworbenen  Herrschaft,  eine  Annäherung  der
einander  noch  fremden  Staatsgebiete  war  unter
diesen  Verhältnissen  nicht  zu  erwarten.  Sie  trat
tatsächlich  erst  ein,  als  Maria  Theresia,  als  österreichischer
  Regent  für  40  Jahre  von  der  drückenden
  Last  der  römischen  Kaiserkrone  befreit,  sich
ganz  der  Verwaltung  ihrer  Länder  widmen  konnte.
Charakteristisch  für  die  Geschichte  des  österreichischen
  Gesamtstaats  seit  seiner  Entstehung  ist  die  nur
durch  kurze  Pausen  unterbrochene  Bedrohung  seines
Bestands  durch  innere  und  äußere  Feinde.  Als
innerer  Feind  trat  zunächst  der  Protestantismus

 

Osterreich-Ungarn.

 

1462

in  Verbindung  mit  den  ständischen  Herrschaftsbestrebungen
  auf.  Daß  es  sich  hierbei,  abgesehen
von  den  religiösen  Motiven,  um  einen  Machtkampf
  zwischen  Adel  und  Landesherren  handelte,
ist  gewiß,  ebenso  gewiß,  wie  daß  im  Fall  eines
Siegs  des  protestantischen  Adels  der  Katholizismus
  wie  die  habsburgische  Herrschaft  in  den  österreichischen
  Landen  der  Säkularisation  verfallen
wären.  Zwischen  diesem  innern  und  den  äußern
Feinden  der  habsburgischen  Großmacht  spannen
sich  bald  Beziehungen  an,  die  schon  unter  Ferdinand
  I.  zum  Abfall  des  größeren  Teils  von  Ungarn
  teils  unmittelbar  unter  türkische  Herrschaft
teils  unter  die  des  türkischen  Lehnsträgers  Fürst
Zapolya  von  Siebenbürgen  führten.  In  zwei
Jahrhunderte  währenden  Kriegen  gelang  es  der
Habsburger  Monarchie  erst  in  der  Verteidigung
(bis  1683),  dann  im  Angriff  den  Ansturm  des
Halbmonds  auschristliche  Kultur  und  europäisches
Staatswesen  zurückzuweisen,  sich  aber  damit  auch
ein  dauerndes  Anrecht  auf  Mitentscheidung  in  der
orientalischen  Frage  zu  sichern.  Die  Wiedereinverleibung
  des  ungarischen  Gebiets  bis  zur  Donauund
  Savegrenze  erfolgte  1699  und  1718.  Aber
obwohl  ein  großer  Teil  des  ungarischen  Adels  auf
türkischer  Seite  gegen  Habsburg  gekämpft  hatte,
Ungarn  also,  sowohl  dem  äußern  als  dem  innern
Feind  abgerungen,  als  erobertes  Land  betrachtet
werden  konnte,  gelang  es  den  Habsburgern  auch
auf  der  Höhe  ihrer  Erfolge  nicht,  die  absolute
Herrschaft,  die  sie  in  den  andern  Reichsteilen  ausübten,
  auch  auf  Ungarn  auszudehnen.  Die  ungarischen
  Stände  behaupteten  ihre  Rechte  auf  den
Gebieten  der  Gesetzgebung,  der  Steuer=  und  Rekrutenbewilligung
  bis  zum  Jahr  1848.  Nur  die
Anerkennung  der  Erblichkeit  der  ungarischen  Krone
im  Mannesstamm  der  Habsburger  und  die  Aufgabe
  des  Insurrektionsrechts  gegen  die  Krone
konnte  Leopold  I.  (1657/1705)  am  Preßburger
Reichstag  durchsetzen.  Hingegen  mußten  die  Habsburger
  im  Frieden  von  Szatmär  1711,  der  die
Empörung  Raköczys  II.  beendete,  allen  christlichen
Religionsbekenntnissen  in  Ungarn  Gleichberechtigung
  zugestehen.  In  Böhmen,  Nieder-,  Vorderund
  Innerösterreich,  wo  die  Landesherrlichkeit  noch
durch  Landesteilungen  in  der  habsburgischen  Familie
  geschwächt  war,  drang  die  Reformation  bis
Ende  des  16.  Jahrh.  siegreich  vor.  Die  protestantischen
  Stände  wußten  ihren  Landesherren  entgegen
  den  Bestimmungen  des  Augsburger  Religionsfriedens
  Duldung  ihres  Religionsbekenntnisses
  durch  Verweigerung  der  Geldmittel  für  die
Türkenkriege  abzuzwingen  und  benützten  dieselbe,
um  mit  Hilfe  der  aus  Deutschland  berufenen
Prädikanten  ihre  Untertanen  zu  reformieren.  Erst
der  Wiedervereinigung  der  habsburgischen  Länder
unter  Ferdinand  II.  (1619/37)  und  der  eifrigen
seelsorgerlichen  und  Unterrichtsarbeit  des  Jesuitenordens
  gelang  die  Rekatholisierung.

In  Böhmen,  das  sich  besonderer  Religionsprivilegien
  und  eines  Defensorenkollegiums  zu