Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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dem Nebenzollamte II zu Brunshausen im Bezirke des Hauptsteueramis zu Stade die Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über diejenigen zur Ausfuhr bestimmten Waaren, welche in 
die auf der Rhede vor Brunshausen unter Zollflagge liegenden Seeschiffe verladen werden sollen, 
dem Steueramt I zu Rybnik im Bezirke des Hauptsteueramts zu Gleiwitz die Befugniß zur 
Erledigung von Zoll= und Salzbegleitscheinen II. 
Im Königreiche Bayern. 
Auf dem Bahnhofe München— Schwabing im Hauptzollamtsbezirke München I ist eine Zoll- 
expositur, und in Neu-Ulm im Hauptzollamtsbezirke Memmingen und in Bad Kissingen im Haupi- 
zollamtebezirke Schweinfurt je ein Nebenzollamt errichtet worden. 
Mit den Nebenzollämtern Neu-Ulm und Bad Kissingen sind die dortigen Aufschlag-Ein- 
nehmereien vereinigt, deren seitherige Befugnisse an die neuen Zollstellen mit übergehen. 
Außerdem sind diesen Amtsstellen folgende Befugnisse ertheilt: 
der Zollexpositur im Bahnhofe München — Schwabing die Befugniß zur Ausfertigung und 
Erledigung von Zoll= und Branntweinbegleitscheinen I und II, zur Abfertigung im Eisenbahnverkehre nach 
§. 66 des Vereinszollgesetzes, zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Aufschlagrückvergütung aus- 
gehenden Bieres und zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen, 
dem Nebenzollamte Bad Kissingen die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Zoll= 
begleitscheinen 1 einschließlich der Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleit- 
scheingüter sowie die Befugniß zur Abfertigung von Wollenwaaren der Tarisnummer 414 5 und 6 zu 
anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern, und 
dem Nebenzollamte Neu-Ulm die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Joll= und 
Salzbegleitscheinen 1 und II sowie von Tabackversendungsscheinen I und II, sämmtliche Befugnisse im 
Esenbahnverkehr und das beschränkte Niederlagerecht nach Maßgabe des §. 105 des Vereinsgoll= 
gesetzes. 
In Wittelshofen (Hauptzollamtsbezirk Augsburg), in Kirchlauter und Weißenbrunn 
(Hauptzollamtsbezirk Bamberg), in Helmbrechts (Hauptzollamtsbezirk Hof), in Glanmünchweiler, 
Ormesheim und Wolfstein (Hauptzollamtsbezirk Kaiserslautern), in Zeselberg (Hauptzollamtsbezirk 
Landau), in Haar (Hauptzollamtsbezirk München II) sowie in Burkardroth und Graefendorf (Haupt- 
zollamtsbezirk Schweinfurt) sind Ausschlag-Einnehmereien errichtet worden. Die Aufschlag-Einnehmerei 
Beikheim ist nach Mitwitz verlegt und mit ihr die Uebergangsstelle Mitwitz vereinigt. Die seither mit 
der Ausschlag-Einnehmerei Beikheim vereinigte Uebergangsstelle bleibt als selbständige Dienststelle be- 
stehen. Die Uebergangsstelle Wolfstein ist aufgehoben. 
Den Ausschlag-Einnehmereien Weißenbrunn und Helmbrechts ist die Befugniß zur Ab- 
fertigung von mit dem Anspruch auf Malzaufschlagvergütung ausgehendem Biere sowie zur Ausfertigung 
und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, serner den Aufschlag-Einnehmereien Glanmünch- 
weiler und Wolfstein die Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben sowie zur Ausfertigung 
und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier und Wein ertheilt worden. 
Den anderen neuen Aufschlag-Einnehmereien sind besondere Befugnisse — außer denjenigen, die 
desn nr überhaupt und zumal auf dem Gebiete der Branntweinbesteuerung zukommen — 
nicht ertheilt. 
Zu Prex im Bezirke des Hauptzollamts zu Hof ist ein Nebenzollamt ll errichtet worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Nebenzollamte zu Lichtenfels im Bezirke des Hauptzollamts zu Bamberg die unbeschränkte 
Befugniß zu Abfertigungen im Eisenbahnverkehr und 
dem Hauptzollamte zu Ludwigshafen a. Rh. die Befugniß zur Abfertigung der mit dem 
Anspruch auf Steuervergütung und Gewährung von Ausfuhrzuschuß angemeldeten verzuckerten und in 
Zuckerauflösungen eingemachten Früchte. 
  
Im Königreiche Sachsen. . 
Das Untersteueramt zu Mittweida im Bezirke des Hauptzollamts zu Chemnitz ist in ein 
Steueramt und die Steuerämter zu Lommatzsch im Bezirke des Hauptzollamts zu Meißen und zu 
Leisnig im Bezirke des Hauptzollamts zu Grimma sind in Untersteuerämter umgewandelt worden.
	        
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