Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. XX. Band. (20)

144  Berufungsunzulässigkeit  Formel  des  Noveneldes.

Mlttheilungen  aus  der  Praris.
Vollzug  des  die  Konfessortenklage  angebrachtermaßen  abweisenden
  Urtheils  durch  Inhibition  an  den  Kläger,  sich  der
Ausübung  der  Servitut  ferner  anzumaßen.  —  Provisorium,
durch  Erledigung  der  Hauptsache  bedeutungslos.

Während  eine  Viehtriebssache  (actio  confessoria)
  in  dritter  Instanz  schwebte,  suchten  die  Beklagten
  ein  Provisorium,  nämlich  ein  Verbot  gegen
das  faktische  Viehtreiben  des  Klägers  nach.  Die
Hauptsache  wurde  vom  obersten  Gerichtshofe  durch  ein
die  Beklagten  von  der  Klage  in  der  angebrachten
  Art  entbindendes  Erkenntniß  erledigt.
Erst  viel  später  gelangte  die  Nebensache  zur  Entscheidung
  dritter  Instanz.  Aus  den  Motiven  des
oberstrichterlichen  Ausspruches  über  das  Provisori
entnehmen  wir  folgende  Sätze:

1)  Indem  die  Beklagten  von  der  erhobenen
Konfessorienklage  in  angebrachter  Art  entbunden  sind,
ist  dem  Kläger  bis  zum  Durchdringen  mit  einer  etwa
erneuerten  Klage  das  behauptete  Recht  zum  Viehund
  Schaaftriebe  aberkannt.

2)  Ein  Provisorium  ist  nur  während  des  Laufes
eines  Rechtsstreites  denkbar;  nach  rechtskräftiger  Erledigung
  aber  muß  der  dadurch  angezeigte  definitive
Rechtszustand  eintreten,  wovon  die  Folge  ist,  daß
der  Kläger  (des  Hauptprozesses)  ohne  alles  Provisorium,
  wenn  er  sich  eine  neue  Ausübung  des  streitigen
  Rechtes  anmaßen  sollte,  mit  Exekutionsmaßregeln
  zur  Unterlassung  anzuhalten  ist.

3)  Nach  rechtskräftiger  Erledigung  der  Hauptsache
  ist  der  weitere  Verfolg  eines  Provisoriums,
auf  Vorgänge  vor  ergangenem  Endurtheile  sich  stützend,
bedeutungslos  geworden;  zumal  wenn  nicht  vorliegt,
daß  neuere  Ausübungshandlungen  von  Seite  des
unterlegenen  Klägers  vorkamen.

O#.  v.  27.  Okt.  1854.  Nr.  325¾/84.

Red.:  J.  A.  Seuffert.  Verl.:  Palm  &#  Enke  (Adolph  Enke)
in  Erlangen.  Druck  von  Junge  Sohn.