Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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2. Militärwesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die auf Grund des Gesetzes über die Kriegsleistungen gebildeten Lieferungs- 
verbände und die hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden zuständigen Behörden. 
Die durch Bekanntmachung vom 24. Juli 1894 (Centralblatt S. 341) als Beilagen B und 0 
veröffentlichten Verzeichnisse der Lieferungsverbände und der hinsichtlich der Kriegsleistungen der Ge- 
meinden zuständigen Behörden erhalten unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Organisations- 
änderungen an den betreffenden Stellen folgende Fassung: 
Beilage B. Verzeichnis 
der Lieferungsverbände (8 17). 
  
  
  
  
  
  
  
  
I. II. III. 
efd. *d7 . «... 
Nr Bundesstaat. Bezeichnung der Lieferungsverbände. 
13. Sachsen-Altenburg. Die Landratsämter Altenburg, Ronneburg und 
Roda. 
Beilage C. 
Verzeichnis 
der in den einzelnen Bundesstaaten hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden 
(§8§ 3—15) zuständigen Behörden für: die Entgegennahme der Anmeldung von Ver- 
gütungsansprüchen (88 20, 22), die Feststellung der zu gewährenden Vergütungen 
(§ 33), die Entscheidung über Beschwerden gegen die Feststellungsverfügungen (8 33) 
und die Ausstellung von Anerkenntnissen (8 20). 
  
  
  
  
  
1 11 III. IV. V. V.. 
8 s, Aen dern Die Prüfung und Über etwaige Die 
1. nr deren Begründung er. Feststellung der Beschwerden gegen Anerkenntnisse 
2 Bundesstaat.ubringenden Beweis- Ansprüche erfolgt die Feststellungs- werden ausgesent 
S. stücke haben entgegen- verfügungen wird 
zunehmen durch entschieden durch durch 
3. Sachsen unverändert. unverändert. die Königlichen unverändert. 
(Königreich). Ministerien des 
Innern und des 
· Krieges. 
b. Hessen. " - das Großherzog— 
liche Ministerium 
des Innern. 
  
  
  
  
 
	        
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