— 210 —
2. Militärwesen.
Bekanntmachung,
betreffend die auf Grund des Gesetzes über die Kriegsleistungen gebildeten Lieferungs-
verbände und die hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden zuständigen Behörden.
Die durch Bekanntmachung vom 24. Juli 1894 (Centralblatt S. 341) als Beilagen B und 0
veröffentlichten Verzeichnisse der Lieferungsverbände und der hinsichtlich der Kriegsleistungen der Ge-
meinden zuständigen Behörden erhalten unter Berücksichtigung der inzwischen eingetretenen Organisations-
änderungen an den betreffenden Stellen folgende Fassung:
Beilage B. Verzeichnis
der Lieferungsverbände (8 17).
I. II. III.
efd. *d7 . «...
Nr Bundesstaat. Bezeichnung der Lieferungsverbände.
13. Sachsen-Altenburg. Die Landratsämter Altenburg, Ronneburg und
Roda.
Beilage C.
Verzeichnis
der in den einzelnen Bundesstaaten hinsichtlich der Kriegsleistungen der Gemeinden
(§8§ 3—15) zuständigen Behörden für: die Entgegennahme der Anmeldung von Ver-
gütungsansprüchen (88 20, 22), die Feststellung der zu gewährenden Vergütungen
(§ 33), die Entscheidung über Beschwerden gegen die Feststellungsverfügungen (8 33)
und die Ausstellung von Anerkenntnissen (8 20).
1 11 III. IV. V. V..
8 s, Aen dern Die Prüfung und Über etwaige Die
1. nr deren Begründung er. Feststellung der Beschwerden gegen Anerkenntnisse
2 Bundesstaat.ubringenden Beweis- Ansprüche erfolgt die Feststellungs- werden ausgesent
S. stücke haben entgegen- verfügungen wird
zunehmen durch entschieden durch durch
3. Sachsen unverändert. unverändert. die Königlichen unverändert.
(Königreich). Ministerien des
Innern und des
· Krieges.
b. Hessen. " - das Großherzog—
liche Ministerium
des Innern.