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6. Zoll= und Steuerwesen.
Bekanntmochung.
Infolge der Umwandlung des Freibezirkes in Bremen in ein Zollausschlußgebiet — vergleiche
die Bekanntmachung vom 15. Mai 1902, Centralblatt S. 111 — wird das unterm 27. August 1888,
Centralblatt S. 861, veröffentlichte
Zollregulativ für die Unterweser
dahin abgeändert, daß
im § 1 Abs. 1 statt der Worte „den Freibezirken von Bremen und Brake“ zu setzen ist „dem
Zollausschlußgebiete von Bremen und dem Freibezirke von Brake“;
im §2 statt der Worte „die Freibezirke“ und im § 8 Abs. 2 und Abs. 3 und § 25 Abs. 7 statt
der Worte „einen der Freibezirke“ zu setzen ist „das Zollausschlußgebiet von Bremen oder
den Freibezirk von Brake“;
im §7 Abf. 1 statt „einem der Freibezirke“ und im § 8 Abs. 1 unter b und § 9 Abs. 3 statt
dden Freibezirken“ zu setzen ist „dem Zollausschlußgebiete von Bremen, dem Freibezirke
on Brake“; ·
im§14Abs.1statt,,denFreibezirken«undim§16,§25Abs.3und§26Abs.1undAbs.-2
statt „einem der Freibezirke“ zu setzen ist „dem Zollausschlußgebiete von Bremen oder dem
Freibezirke von Brake“
und im Muster zum Ladeschein — Anlage A — statt der Worte „dem (Bremer, Braker)
s—emn Zollausschlußgebiete“
ern zu setzen ist „dem (Bremer, Braker Freibezirke
Zollhafen
Berlin, den 6. Juli 1903.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Fischer.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesrats für Zoll= und Steuerwesen · »·· «
1. der Großherzoglich Oldenburgische Zollinspektor Tolle in Oldenburg an Stelle des in den
Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich Oldenburgischen Zollinspektors Beußel den
Königlich Preußischen Hauptzollämtern zu Danzig, Strasburg in Westpreußen und Thorn
sowie den Königlich Preußischen Hauptsteuerämtern zu Deutsch-Krone, Elbing, Konitz und
Preußisch-Stargard mit dem Wohnsitz in Danzig,
2. der Königlich Preußische Hauptsteueramtskontrolleur und Steuerinspektor Berth in Ebers-
walde an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Haupt-
steueramtskontrolleurs und Steuerinspektors Walther den Königlich Sächsischen Hauptzoll-
ämtern zu Freiburg, Grimma, Leipzig und Meißen mit dem Wohnsitz in Leipzig,
3. der Königlich Preußische Steuerinspektor Ritter in Stettin an Stelle des in den Landes-
dienst zurückberufenen Königlich Preußischen Steuerinspektors Kramer den Königlich Preußischen
Hauptzollämtern zu Emden, Leer in Ostfriesland und Nordhorn, dem Königlich Preußischen
Hauptsteueramte zu Osnabrück, den Großherzoglich Oldenburgischen Hauptzollämtern zu
Brake und Varel sowie dem Großherzoglich Oldenburgischen Hauptsteueramte zu Oldenburg
mit dem Wohnsitz in Oldenburg und