Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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6. Zoll= und Steuerwesen. 
  
Bekanntmochung. 
Infolge der Umwandlung des Freibezirkes in Bremen in ein Zollausschlußgebiet — vergleiche 
die Bekanntmachung vom 15. Mai 1902, Centralblatt S. 111 — wird das unterm 27. August 1888, 
Centralblatt S. 861, veröffentlichte 
Zollregulativ für die Unterweser 
dahin abgeändert, daß 
im § 1 Abs. 1 statt der Worte „den Freibezirken von Bremen und Brake“ zu setzen ist „dem 
Zollausschlußgebiete von Bremen und dem Freibezirke von Brake“; 
im §2 statt der Worte „die Freibezirke“ und im § 8 Abs. 2 und Abs. 3 und § 25 Abs. 7 statt 
der Worte „einen der Freibezirke“ zu setzen ist „das Zollausschlußgebiet von Bremen oder 
den Freibezirk von Brake“; 
im §7 Abf. 1 statt „einem der Freibezirke“ und im § 8 Abs. 1 unter b und § 9 Abs. 3 statt 
dden Freibezirken“ zu setzen ist „dem Zollausschlußgebiete von Bremen, dem Freibezirke 
on Brake“; · 
im§14Abs.1statt,,denFreibezirken«undim§16,§25Abs.3und§26Abs.1undAbs.-2 
statt „einem der Freibezirke“ zu setzen ist „dem Zollausschlußgebiete von Bremen oder dem 
Freibezirke von Brake“ 
und im Muster zum Ladeschein — Anlage A — statt der Worte „dem (Bremer, Braker) 
  
s—emn Zollausschlußgebiete“ 
ern zu setzen ist „dem (Bremer, Braker Freibezirke 
Zollhafen 
Berlin, den 6. Juli 1903. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Fischer. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesrats für Zoll= und Steuerwesen · »·· « 
1. der Großherzoglich Oldenburgische Zollinspektor Tolle in Oldenburg an Stelle des in den 
Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich Oldenburgischen Zollinspektors Beußel den 
Königlich Preußischen Hauptzollämtern zu Danzig, Strasburg in Westpreußen und Thorn 
sowie den Königlich Preußischen Hauptsteuerämtern zu Deutsch-Krone, Elbing, Konitz und 
Preußisch-Stargard mit dem Wohnsitz in Danzig, 
2. der Königlich Preußische Hauptsteueramtskontrolleur und Steuerinspektor Berth in Ebers- 
walde an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Haupt- 
steueramtskontrolleurs und Steuerinspektors Walther den Königlich Sächsischen Hauptzoll- 
ämtern zu Freiburg, Grimma, Leipzig und Meißen mit dem Wohnsitz in Leipzig, 
3. der Königlich Preußische Steuerinspektor Ritter in Stettin an Stelle des in den Landes- 
dienst zurückberufenen Königlich Preußischen Steuerinspektors Kramer den Königlich Preußischen 
Hauptzollämtern zu Emden, Leer in Ostfriesland und Nordhorn, dem Königlich Preußischen 
Hauptsteueramte zu Osnabrück, den Großherzoglich Oldenburgischen Hauptzollämtern zu 
Brake und Varel sowie dem Großherzoglich Oldenburgischen Hauptsteueramte zu Oldenburg 
mit dem Wohnsitz in Oldenburg und
	        
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