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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
Güterboden-Vorarbeiter,
Bremser und Schmierer,
Dampfpumpenwärter,
Druckergehilfen,
Weichen= und Hilfsweichenwärter,
Bahn= und Hilfsbahnwärter,
Stationsnachtwächter,
11. Beim Statistischen Amte:
Kalkulatoren.
III. Finanzministerinm.
1. Beim Ministerium (Finanz-Abteilung):
*Kanzlisten,
Kopisten,
Kanzleidiener.
2. Bei der Abteilung für Domänen und Forsten
und im Bereiche der Verwaltung derselben:
* Kanzlisten,
Kopisten,
Pedell,
Kanzleidiener,
Aktenb te,
Salzschreiber zu Sülze,
Salzmesser zu Sülze,
Amtslandreiter,
Amtspolizeidiener,
Amtspolizeidienergehilfen.
abwechselnd.
1II
abwechselnd.
abwechselnd.
A
Großherzogliches Militär-
6
—
Departement zu Schwerin.
l
Großherzogliches Militär-
Departement zu Schwerin.
3
Geistige Befähigung:
Bestehen der niederen
wissenschaftlichen Prü-
Sfung. 13
Höhere wissenschaftliche
Prüfun
g.
Einjährige Probezeit
erforderlich.
Geistige Heähung-
Befieen der höheren
wissenschaftlichen Prü-
deisüige Befähigung:
Bestehen der gewöhn-
lichen wissenschaft-
lichen Prüfung.
Geistige Befähigung:
Bestehen der höheren
wissenschaftlichen Prii-
fung.
Geistige Befähigung:
Bestehen der gewöhn-
lichen wissenschaft-
lichen Prüfung.
Geistige Befähigung:
Bestehen der niederen
Prüfung.
Geistige Befähigung:
Bestehen der höheren
wissenschaftlichen Prü-
ng.
geisigge Befähigung:
Bestehen der gewöhn-
lichen wissenschaft-
lichen Prüfung.
Geistige Befähigung:
Bestehen der gewöhn-
lichen wissenschaft-
lichen Prüfung.
Erfahrung im Reiten
erforderlich.
Geistige Befähigung:
Bestehen der gewöhn-
lichen wissenschaft-
lichen Früfung.
Besondere üstigkeit
Geserderlche h
eistige Befähigung:
Bestehen der niederen
Prüfung.
Besondere Rüstigkeit=
erforderlich.