Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

  
Bezeichnung der Stellen. 
  
— 553 — 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
! 
Bemerkungen. 
  
15. Registratoren, 
16. Revisoren, 
17. Rechnungsführer, 
18. Buchhaltereigehilfen, 
19. Kanzleivorstand, 
20. Werkschreiber, 
21. Hilfskassierer, 
22. Materialienverwalter, 
23. Magazinaufseher 
24. Telegraphisten (Hilfstelegraphisten), 
25. Stationseinnehmer, 
26. Hilfsarbeiter bei sämtlichen Bureaus der 
Centralverwaltung sowie im Stationsdienste. 
XIV. Aemter. 
Die Aktuariatsbeamten. 
XV. Regierungen. 
1. Die Aktuariats-, Registratur= und Revisions= 
beamten, 
2. Kassierer. 
XVI. 
Die Gendarmen in den Fürstentümern Lübeck und 
Birkenfeld. · 
  
  
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
hur Hälfte. 
Großherzogliche Eisenbahn- 
Sekretariat des Gesamt- 
ministeriums zu Olden- 
burg. 
  
  
XlI. Derzogtum Braunschweig. 
I. Bei sämtlichen Zehörden, 
mit Ausnahme des Herzogl. Staatsministeriums rücksichtlich der unter a. bezeichneten Stellen. 
a. 
Kanzlisten, 
Kanzleigehilfen, 
Remunerierte und Lohnschreiber, denen nicht ledig- 
lich die Besorgung des Schreibwerks und 
der mit demselben zusammenhängenden 
Dienstverrichtungen obliegt, 
Lohnschreiber, welchen nur die Besorgung des 
Schreibwerks obliegt. 
b. 
Pedelle, 
Hausverwalter (Hausmeister, Hauswärter), 
Boten, 
Diener, 
Portiers, 
Heizer, 
Wächter. 
  
mindestens zur Hälfte. 
1 
  
1 
Herzogliches Statistisches 
Bureau, Centralstelle für 
Bewerbungen um Militär- 
anwärterstellen, zu Braun- 
schweig. 
  
  
direktion zu Oldenburg 
  
  
1. Unter den allgemet- 
nen Begriff „Kanz- 
listen“ fallen bei den 
Unter II. 1 genannten 
Behörden auch die 
neben den Gerichts- 
schreibern mit Ge- 
richtsschreiber= und 
Registraturgeschäften 
betrauten, desgleichen 
die bei den Staats- 
anwaltschaften die Re- 
gistratur besorgenden 
Beamten. . 
2. Die Bewerber um 
die Stellen unter I. à 
bei den nachstehend 
unter III bezeichneten 
Behörden und Ver- 
waltungen haben als 
geringstes Maß der 
erworbenen Schul- 
bildung die Befähi- 
gung zum einjährig- 
freiwilligen Militär= 
  
dienste nachzuweisen.
	        
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