Bezeichnung der Stellen.
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Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
!
Bemerkungen.
15. Registratoren,
16. Revisoren,
17. Rechnungsführer,
18. Buchhaltereigehilfen,
19. Kanzleivorstand,
20. Werkschreiber,
21. Hilfskassierer,
22. Materialienverwalter,
23. Magazinaufseher
24. Telegraphisten (Hilfstelegraphisten),
25. Stationseinnehmer,
26. Hilfsarbeiter bei sämtlichen Bureaus der
Centralverwaltung sowie im Stationsdienste.
XIV. Aemter.
Die Aktuariatsbeamten.
XV. Regierungen.
1. Die Aktuariats-, Registratur= und Revisions=
beamten,
2. Kassierer.
XVI.
Die Gendarmen in den Fürstentümern Lübeck und
Birkenfeld. ·
zur Hälfte.
zur Hälfte.
hur Hälfte.
Großherzogliche Eisenbahn-
Sekretariat des Gesamt-
ministeriums zu Olden-
burg.
XlI. Derzogtum Braunschweig.
I. Bei sämtlichen Zehörden,
mit Ausnahme des Herzogl. Staatsministeriums rücksichtlich der unter a. bezeichneten Stellen.
a.
Kanzlisten,
Kanzleigehilfen,
Remunerierte und Lohnschreiber, denen nicht ledig-
lich die Besorgung des Schreibwerks und
der mit demselben zusammenhängenden
Dienstverrichtungen obliegt,
Lohnschreiber, welchen nur die Besorgung des
Schreibwerks obliegt.
b.
Pedelle,
Hausverwalter (Hausmeister, Hauswärter),
Boten,
Diener,
Portiers,
Heizer,
Wächter.
mindestens zur Hälfte.
1
1
Herzogliches Statistisches
Bureau, Centralstelle für
Bewerbungen um Militär-
anwärterstellen, zu Braun-
schweig.
direktion zu Oldenburg
1. Unter den allgemet-
nen Begriff „Kanz-
listen“ fallen bei den
Unter II. 1 genannten
Behörden auch die
neben den Gerichts-
schreibern mit Ge-
richtsschreiber= und
Registraturgeschäften
betrauten, desgleichen
die bei den Staats-
anwaltschaften die Re-
gistratur besorgenden
Beamten. .
2. Die Bewerber um
die Stellen unter I. à
bei den nachstehend
unter III bezeichneten
Behörden und Ver-
waltungen haben als
geringstes Maß der
erworbenen Schul-
bildung die Befähi-
gung zum einjährig-
freiwilligen Militär=
dienste nachzuweisen.