Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

— 592 
  
  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
XVI. Fürstentum Schwarzburg-AUMudolstadt. 
Vorstand der Eisenbahngesell-.] Bei der Besetzung 
Mühlhausen Ebelebener Eisenbahn 
(für die Ichwarzburgz-rudolstädtisce 
* e). 
Subaltern. und Unterbeamte. 40 Jahre. 
schaft Mühlh ausen- Ebeleben 
zu Mühlhausen i. Thür. 
XVII. Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
Gera-Meuselwitz-Wuitzer Eisenbahn 
(kür die in Reuß jüngerer Linie 
gelegenen Strecke). 
Rhene-Diemelthal-Eisenbahn. 
Subaltern-= und Unterbeamte. 
  
  
Eine Alters- 
grenze ist nicht 
festgesetzt. 
  
Direktion der Gera-Meusel- 
witz-Wuitzer Eisenbahn- 
Aktiengesellschaft zu Berlin. 
XVIII. Fürstentum Waldeck. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
  
  
40 Jahre. 
  
Vorstand der Rhene-Diemel- 
thal - Eisenbahngesellschaft 
zu Siegen. 
XIX. Fürstentum Schaumburg-Lippe. 
Rinteln-Stadthagener Eisenbahn (für 
die schaumburg-lippische Strecke). 
Subaltern= und Unterbeamte. 
  
  
40 Jahre. 
  
Vorstand der Rinteln-Stadt- 
hagener Eisenbahngesell. 
schaft zu Rinteln. 
  
  
  
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn= 
dienst in dieser 
Beziehung gülti- 
gen Vorschriften 
zur Anwendung 
zu bringen. 
Bei Besetzung ist 
bei sonst gleicher 
Befahigung der 
Bewerber inner- 
halb des Staats- 
ebiets von Reuß 
süngerer Linie auf 
die Bewerbungen 
der Angehörigen 
dleses Staates be- 
sondere Ricksicht 
zu nehmen. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn= 
2Sbienst in diefer 
Beziehung gülti- 
gen Vorschriften. 
zur Anwendung 
zu bringen. 
Bei der Befitzung 
ist innerhalb des 
Staatögebiets 
von Schaumburg- 
Lippe bei sonst 
gleicher Befähi- 
zung der Bewer- 
er auf die Be- 
werbungen 
schaumburg lip- 
pischer Staats- 
ehöriger 
sonhere gfert 
zu nehmen.
	        
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