Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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2. Militärwesen. 
Berichtigung. 
In der Bekanntmachung vom 21. August d. J. (Centralblatt 1903 S. 622), betreffend die dem 
Oberarzte Dr. Fricker zu Odessa für die Dauer der, Abwesenheit des Oberarztes Dr. Wagner erteilte 
Befugnis zur Ausstellung glaubhafter Gesundheitszeugnisse — § 42 der Wehrordnung —, ist in der 
zweiten Zeile statt: „für die Zeit vom 25. August bis 7. September d. J.“ zu setzen: „für die Zeit vom 
25. August & 6. 4% 
SEepienber d. J. bis 10. Oktober d. J. 
Berlin, den 1. September 1903. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Sydow. 
  
  
3. Justizwesen. 
  
Das Verxzeichnis derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrat unter dem 
23. April 1880 beschlossenen Anweisung Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind 
(Centralblatt für das Deutsche Reich von 1885 S. 79ff.), erleidet folgende Anderungen: 
1. Seite 115 fallen die auf das Amtsgericht in Nordstrand bezüglichen Angaben infolge der 
Aufhebung dieses Amtsgerichts weg. 
2. Infolge Verlegung des Amtsgerichts Tinnum nach Westerland ist unter Streichung der auf 
Tinnum (Seite 130) bezüglichen Angaben Seite 135 zwischen Wesselburen und Westerstede 
  
  
  
  
einzuschalten: 
Gehört zum 
Für den Bezirk des In dem 6 · Bd 
- Betreffende Kasse resp. Behörde 
AmtsgerihtsStaate, Land. #beg f sse resp. Beh 
gericht gericht 
  
Westerland Preußen] Flensburg Kiel Kgl. Gerichtskasse in Westerland. 
  
  
  
  
  
4. Medizinal= und Veterinärwesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Denaturierung nicht zum Genusse für Menschen bestimmten Fleisches. 
Vom 28. August 1903. 
  
Auf Grund des § 29 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen D zum Schlachtvieh= und Fleisch- 
beschaugesetz ist als Mittel zur Unbrauchbarmachung ausländischer, zu technischer Verwertung bestimmter 
Fette für den menschlichen Genuß auch Gerbertran zugelassen worden. 
Berlin, den 28. August 1903. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Hopf. 
 
	        
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