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2. Militärwesen.
Berichtigung.
In der Bekanntmachung vom 21. August d. J. (Centralblatt 1903 S. 622), betreffend die dem
Oberarzte Dr. Fricker zu Odessa für die Dauer der, Abwesenheit des Oberarztes Dr. Wagner erteilte
Befugnis zur Ausstellung glaubhafter Gesundheitszeugnisse — § 42 der Wehrordnung —, ist in der
zweiten Zeile statt: „für die Zeit vom 25. August bis 7. September d. J.“ zu setzen: „für die Zeit vom
25. August & 6. 4%
SEepienber d. J. bis 10. Oktober d. J.
Berlin, den 1. September 1903.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Sydow.
3. Justizwesen.
Das Verxzeichnis derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrat unter dem
23. April 1880 beschlossenen Anweisung Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind
(Centralblatt für das Deutsche Reich von 1885 S. 79ff.), erleidet folgende Anderungen:
1. Seite 115 fallen die auf das Amtsgericht in Nordstrand bezüglichen Angaben infolge der
Aufhebung dieses Amtsgerichts weg.
2. Infolge Verlegung des Amtsgerichts Tinnum nach Westerland ist unter Streichung der auf
Tinnum (Seite 130) bezüglichen Angaben Seite 135 zwischen Wesselburen und Westerstede
einzuschalten:
Gehört zum
Für den Bezirk des In dem 6 · Bd
- Betreffende Kasse resp. Behörde
AmtsgerihtsStaate, Land. #beg f sse resp. Beh
gericht gericht
Westerland Preußen] Flensburg Kiel Kgl. Gerichtskasse in Westerland.
4. Medizinal= und Veterinärwesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Denaturierung nicht zum Genusse für Menschen bestimmten Fleisches.
Vom 28. August 1903.
Auf Grund des § 29 Abs. 2 der Ausführungsbestimmungen D zum Schlachtvieh= und Fleisch-
beschaugesetz ist als Mittel zur Unbrauchbarmachung ausländischer, zu technischer Verwertung bestimmter
Fette für den menschlichen Genuß auch Gerbertran zugelassen worden.
Berlin, den 28. August 1903.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Hopf.