Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1904. (32)

— 318 — 
4. Militärwesen. 
Nachstehend wird der erste Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 3. August 1903 
(Zentralblatt S. 485) veröffentlichten Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern in den Bundesstaate 
vorbehaltenen Stellen zur öffentlichen Kenntnis gebracht. en 
Berlin, den 31. August 1904. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Sydow. 
Erster Nachtrag 
zu dem 
Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten 
vorbehaltenen Stellen. 
  
Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vor- 
behalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des 
Aufrückens bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem “ bezeichnet. 
—— 
  
  
  
—— 
.. 
Angabe Bezeichnung 
bei den für Militär. » 
aswäskerspsichtlåsxderBehokden,a-iwelchedie 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten kirswerbüngen zu Tichn füd Bemerkungen. 
Stellen, in welchem selost ist, bei welcher die An. 
zuuantegesene Kelung gewüncht wurd 
  
  
  
  
I. Königreich Preußen. 
III. Finanzministerium. 
Die Nr. 11 
Verwaltung der indirekten Stenern 
erhält unter d und e folgende Fassung: 
d) Oberzoll- und Obersteuereinnehmer, 
autzalleims= und Hauptsteueramts- 
asststenten .. 
VZoll-undVkSteuereinnehmerL Klasse, zusammengerechnet wie bisher. 
  
- indestens zu zwei 
*Zoll- und Steuerassistenten min 
* ZBoll-- und Steuereinnehmer, Dritteln. 
* Jollmaschinisten, 
* Sekretäre des Hauptstempelmagazins; 
e) * Zoll- und *Steuersekretäre. mindestens zu einem wie bisher. 
rittel. 
  
  
  
IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
Unter Nr. 2 
Allgemeine Bauverwaltung 
ist der letzte Absatz 
Bei der Königlichen Kanalkommission zu Münster: " Lrsichenn 
Bureaubeamte. mindestens zur Hälfte. — b Siebener uf2 
zu streichen. 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.