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4. Militärwesen.
Nachstehend wird der erste Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 3. August 1903
(Zentralblatt S. 485) veröffentlichten Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern in den Bundesstaate
vorbehaltenen Stellen zur öffentlichen Kenntnis gebracht. en
Berlin, den 31. August 1904.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Sydow.
Erster Nachtrag
zu dem
Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten
vorbehaltenen Stellen.
Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vor-
behalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des
Aufrückens bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem “ bezeichnet.
——
——
..
Angabe Bezeichnung
bei den für Militär. »
aswäskerspsichtlåsxderBehokden,a-iwelchedie
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten kirswerbüngen zu Tichn füd Bemerkungen.
Stellen, in welchem selost ist, bei welcher die An.
zuuantegesene Kelung gewüncht wurd
I. Königreich Preußen.
III. Finanzministerium.
Die Nr. 11
Verwaltung der indirekten Stenern
erhält unter d und e folgende Fassung:
d) Oberzoll- und Obersteuereinnehmer,
autzalleims= und Hauptsteueramts-
asststenten ..
VZoll-undVkSteuereinnehmerL Klasse, zusammengerechnet wie bisher.
- indestens zu zwei
*Zoll- und Steuerassistenten min
* ZBoll-- und Steuereinnehmer, Dritteln.
* Jollmaschinisten,
* Sekretäre des Hauptstempelmagazins;
e) * Zoll- und *Steuersekretäre. mindestens zu einem wie bisher.
rittel.
IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Unter Nr. 2
Allgemeine Bauverwaltung
ist der letzte Absatz
Bei der Königlichen Kanalkommission zu Münster: " Lrsichenn
Bureaubeamte. mindestens zur Hälfte. — b Siebener uf2
zu streichen.