Ruhm der hohen Doktoren, gewiß nicht für uradeliches Interesse
beforgt war. Es war ein Klubb gerade solcher Männer,
die alle kaum noch, so stark sie auch sonst waren, gegen
das immer stärkere Andrängen des Adels und Uradels, wie
es in Kapiteln und Landes-Kollegien, bei den wichtigsten
Aemtern und wichtigsten Staatsverrichtungen sich fand, den
letzten Kampf zu bestehen vermochten. Ein Klubb gergde solcher
Männer, die noch die letzten großen Rechtshalter ihrer
Art waren, und so auch das letzte Denkmal ihrer alten,
längst sichtbar verschwindenden Größe selbst noch im Frieden
zu Osnabrück aufrichteten.
So isiis wohl verständlich, warum die Fundation
allein nur als Rechtsgrund des ausschließenden Besitzes
des Uradels, künftighin, kraft des Friedensschlusses, gelten
sollte. So ist's verständlich, warum dieser Artikel den alleinigen
Prätensionen des Uradels immer ungünstiger ward,
je mehr man darüber sprach, und je mehr er durch Vorschläge
und Gegenvorschläge zur voͤlligen Reife kam. So
ist's denn auch leicht zu deuten, warum es die kaiserliche Gesandischaft
zuerst war, die den ganzen Axtikel so streng verfassen,
und jede Milderung zum Vortheil des Uradels, wie
sie in den ersteren Vorschlägen des evangelischen und katholischen
Theils lagen, unbarmherzig hinwegräumen ließ. Herr
Doktor Volmar war damals der dirigirende Mann der kaiferlichen
Gesandtschaft!
Der erste Entwurf, den die Evangelischen zu Oenabrück
gemacht hatten, war noch ziemlich mild gewesen. Man
hatte nicht von allen Stiftern gesprochen, sondern nur von
etlichen. Man schien nur bei etlichen Stiftern die Fundation
zum Normalrecht machen zu wollen, weil vielleicht gerade
bei diesen Stiftern der erst neueste Versuch, Alles, was nicht
Uradel war, völlig auszuschließen, den allgemeinen Unwillen