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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben im
Reichsamte des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXXIII.Jahrgang
Berlin, Freitag, den 6. Januar 1905. Nr. 1.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Bestellung von Konsularagentenagenten
— Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstandsakten
— Entlassung; — Einziehung eines Konsulats
— Exequaturerteilungen Seite 1
2. Zoll- und Steuerwesen. Beibehaltung des Brennsteuervergütungssatzes für Alkohol.
-— Veränderungen in dem Stande oder den Brfugnissen der Zoll- und Steuerstellen
3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus demAusländern dem Reichsgebiete.Reichsgebiete.1. Konsulatwesen.
1.Konsulatwesen.
Von den Kaiserlichen Konsuln in Alicante bezw. Valencia und Almeria sind die Herren
Johann Ferchen zum Konsularagenten in Denia,
Enrique Gimeno zum Konsularagenten in Castellon de la Plana
und
Federico Mascarell zum Konsularagenten in Gandia
sowie
Dr. phil. Justus Moldenhauer zum Konsularagenten in Garrucha
bestellt worden.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Yokohama beschäftigten Vizekonsul Dr. Mudra ist auf
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des
Kaiserlichen Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen
und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Rio de Janeiro beschäftigten Vizekonsul Freytag ist auf
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung
erteilt worden, in Vertretung des Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen
vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.