Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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4. Versicherungs wesen. 
  
Nachdem die Kaiserliche Biologische Anstalt für Land= und Forstwirtschaft zu Dahlem bei Berlin von dem 
Kaiserlichen Gesundheitsamt abgezweigt worden ist, wird zur Durchführung der Unfallversicherung für 
die auf dem Versuchsfelde der Anstalt sowie in dem Nebenbetriebe des Versuchsfeldes in den Labora- 
torien beschäftigten versicherungspflichtigen Personen in Abänderung der Bekanntmachung vom 24. Ja- 
nuar 1901 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 20) gemäß § 134 des Urfallversicherungsgesetzes 
für Land= und Forstwirtschaft (Reichs-Gesetzbl. von 1900 S. 641) mit Wirkung vom 1. August d. I. 
folgendes bestimmt: « « 
1. Für den bezeichneten Betrieb einschließlich des Nebenbetriebs werden die Geschäfte der 
Ausführungsbehörde der Kaiserlichen Biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft 
übertragen. Der Anstalt liegt insbesondere auch die Feststellung der Entschädigungen ob. 
2. Die vorgeschriebene Anzeige eines Unfalls ist von dem der verunglückten Person un— 
mittelbar vorgesetzten Beamten an die Kaiserliche Biologische Anstalt für Land- und 
Forstwirtschaft zu erstatten. Diese hat die erforderliche Untersuchung zu veranlassen. 
Berlin, den 26. Juli 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Wermuth. 
  
5. Militärwesen. 
— — —— — 
Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte Dr. Georg Warmburg in Seattle ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 
der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1 a bis c ebendaselbst 
bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren 
dauernden Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in Canada haben. 
Berlin, den 27. Juli 1905. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Bumm. 
 
	        
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