Nr. 76. 1045
Eingegangen den ten. 19. Ruster 8.
Nr. des Anmeldungsbuchs. (Ausführungsbestimmungen § 22.)
Nr. des Einnahmebuchs.
(Amtsstempelabdruck)
Anmelcung
zur
Versteuerung und zur Abstempelung von inländischen Wertpapieren nach dem Reichsstempelgesetze.
D. Unterzeichnete beantrag die Abstempelung der beifolgenden, umstehend näher bezeichneten
Wertpapiere und damit einverstanden, daß dem Überbringer der unten ausgefertigten Empfangsbescheinigung
gegen deren Aushändigung die abgestempelten Wertpapiere zurückgegeben werden, sowie daß
die Steuerstelle zur Prüfung der Legitimation des Uberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt,
aber nicht verpflichtet sein soll.
Vor= und Zuname,
nen
(Des Anmelders Wohnort und Wohnung.)
Empfangsbescheinigung.
Die umstehend verzeichneten Wertpapiere sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden
nach erfolgter Abstempelung dem Überbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die
Steuerstelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des Überbringers dieser Empfangsbescheinigung
zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet.
(Amtsbezeichnung, Unterschriftemand Amtsstempelabdruck der Steuerstelle.)